Übermitteln Sie uns bequem alle Informationen zu Ihrem Schadenfall. Füllen Sie die Schadenanzeige nach bestem Wissen aus – sollten Sie bei einigen Angaben unsicher sein, lassen Sie diese einfach offen. VOMA prüft Ihre Schadenanzeige vor der Weiterleitung an den Versicherer und meldet sich bei Ihnen, falls wichtige Informationen fehlen, um eine reibungslose Bearbeitung sicherzustellen.
Wichtige Informationen im Schadensfall
Schadeninfo Bauleistung
- Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
- Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei, sofern der Schaden auf unerlaubte Handlungen Dritter zurückzuführen ist. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen, unter dem der Vorgang bearbeitet wird.
- Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Fertigen Sie Fotos an, die eine Beschädigung erkennen lassen sowie die Gegebenheiten der Baustelle wiedergeben.
- Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
- Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
- Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
Blitzschlag Überspannung
- Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf Funktion.
- Fotografieren Sie auch die Einschlagsstelle des Blitzes (sofern erkennbar).
- Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
- Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
- Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
- Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
- Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
- Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
Brandschaden
- Informieren Sie die Feuerwehr, wenn es noch brennt bzw. sofern es sich um einen größeren Brand gehandelt hat.
- Fotografieren Sie die Brandursache bzw. den Brandherd, wenn dies noch möglich ist.
- Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
- Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
- Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
- Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
- Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
- Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
Elektronik
- Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
- Bei Schäden durch strafbare Handlungen (z. B. Diebstahl, Vandalismus) muss eine Anzeige bei der Polizei unverzüglich erfolgen.
- Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
- Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
- Besteht ein Wartungsvertrag?
- Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
- Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind. Wichtig sind Angaben zu den beschädigten Sachen (Art, Fabrikat, Typ, Baujahr, Geräte-Nr.)
- Legen Sie für die beschädigten Sachen Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
Einbruch
- Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasungen etc.).
- Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten usw., sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
- Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen, unter dem der Vorgang bearbeitet wird.
- Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
- Übersenden Sie sowohl der Polizei als auch uns bzw. dem Versicherer ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle abhanden gekommenen oder möglicherweise beschädigten und zerstörten Sachen aufgeführt sind. Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Ergänzungen an einer Stehlgutliste meist nicht akzeptiert werden.
- Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
Fahrraddiebstahl
- Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird. (ggfs. benötigt der Versicherer die Bescheinigung über eine Anzeigenerstattung)
- Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Reichen Sie die Bescheinigung über Erstattung einer Strafanzeige mit der Tagebuchnummer der Polizei und der Anschrift der aufnehmenden Stelle
- Reichen Sie den Erstanschaffungsbeleg des Fahrrades ein
- Reichen Sie ALLE Schlüssel von der Fahrradsicherungsanlage ein (z. B. Schloss)
- Melden Sie das „Abhandenkommen“ dem örtlichen Fundbüro und fragen nach ca. 3 Wochen nach.
- Ist kein Original-Anschaffungsbeleg vorhanden, reichen Sie eine Zweitschrift ein oder Fotos / Gebrauchsanweisung, Fahrradpass etc.
Fotovoltaik
- Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
- Bei Schäden durch strafbare Handlungen (z. B. Diebstahl, Vandalismus) muss eine Anzeige bei der Polizei unverzüglich erfolgen.
- Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
- Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
- Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
- Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
- Legen Sie für die beschädigten Sachen Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
- Erwarten Sie, dass Ihnen aus dem Schaden an Ihrer Anlage ein Minderertrag oder gar ein Ertragsausfall entsteht, fügen Sie bitte Kopien der Abrechnungen Ihrer Einspeisevergütungen der letzten zwölf Monate sowie ursprüngliche Ertragsprognosen bzw. Gutachten Ihren Schadenunterlagen an den Versicherer bei.
Glasbruch
- Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden zu vermeiden.
- Fertigen Sie Fotos an, welche die Beschädigung erkennen lassen.
- Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Legen Sie für die beschädigten Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
- Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
Haftpflicht
- Bei Personenschäden informieren Sie bitte immer sofort die Polizei.
- Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie nie ein Schuldanerkenntnis ab.
- Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche!
- Leiten Sie Schriftstücke mit Schadenersatzforderungen umgehend an uns bzw. den Versicherer weiter.
- Im Interesse des Geschädigten sollte dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht!
KFZ-Haftpflicht
- Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei.
- Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
- Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis), Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter, Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer.
- Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag fertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein.
- Sofern der Schaden erkennbar über der Bagatellgrenze von ca. 700 Euro liegt, können Sie in der Regel einen Gutachter beauftragen. Wir empfehlen hier jedoch grundsätzlich eine Abstimmung mit dem Versicherer.
- Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
- Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
- Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
KFZ-Kaskoversicherung
- Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
- Melden Sie Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl unverzüglich der Polizei.
- Bei Wildunfällen holen Sie bitte eine „Wildbescheinigung“ vom zuständigen Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion ein.
- Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
- Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
- Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
- Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung haben!
- Bei geleasten Kfz, oder wenn ein Sicherungsschein besteht, informieren Sie bitte auch den Leasing- oder Kreditgeber, sofern die Zahlung direkt an die Reparaturwerkstatt gehen soll.
- Sofern das Fahrzeug bzw. der Restwert veräußert werden soll, ist dies vorher mit dem Versicherer abzustimmen!
Leitungswasserschaden
- Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden, vom Netz.
- Bei Schäden an der Zuleitung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).
- Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
- Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
- Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
- Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
- Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
- Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
Maschinenbruch
- Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
- Bei Schäden durch strafbare Handlungen (z. B. Diebstahl, Vandalismus) muss eine Anzeige bei der Polizei unverzüglich erfolgen.
- Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Fotografieren Sie die beschädigten Geräte.
- Bewahren Sie die beschädigten Teile auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
- Besteht ein Wartungsvertrag oder Anspruch auf Garantie/Gewährleistung?
- Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
- Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Maschinen aufgeführt sind. Wichtig sind Angaben zu den beschädigten Sachen (Art, Fabrikat, Typ, Baujahr, Geräte-Nr.)
- Legen Sie für die beschädigten Maschinen Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
Rechtsschutz
- Unterrichten Sie den Versicherer unverzüglich vom Eintritt des Rechtsschutzfalles.
- Informieren Sie den Versicherer vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Rechtsschutzfalles.
- Benennen Sie alle Beweismittel und stellen Sie dem Versicherer die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung.
- Stimmen Sie, sofern es für Sie zu keinen unbilligen Beeinträchtigungen führt, kostenauslösende Maßnahmen zunächst mit Ihrem Versicherer ab.
- Informieren Sie auch den beauftragten Rechtsanwalt vollständig und wahrheitsgemäß, geben Sie ihm alle Beweismittel an und helfen Sie diesem bei der Beschaffung der benötigten Unterlagen.
- Informieren Sie den Versicherer auf dessen Verlangen hin über den Stand der Angelegenheit.
Sollte es Ihnen passieren, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft gegen Sie ermitteln, nehmen Sie Ihr Recht war, sich nicht zur Sache äußern zu müssen. Besprechen Sie sich zunächst mit Ihrer Versicherung oder Ihrem Anwalt. Bedenken Sie den oft gehörten Satz, dass alles Gesagte auch gegen Sie verwendet werden kann.
Sturmschaden
- Bei Gebäudeschäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab und entfernen Sie Inventar aus den betroffenen Räumen.
- Bei Kfz-Schäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab oder bringen Sie das Kfz in eine Garage, sofern es fahrbereit ist.
- Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
- Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
- Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
- Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
- Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
- Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
Überschwemmung
- Treffen Sie geeignete Maßnahmen (Abpumpen des Wassers, Reinigung und Trocknung von Gebäuden und beschädigten Gegenständen), um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
- Lassen Sie elektrische Geräte zur eigenen Sicherheit überprüfen, bevor diese wieder in Gang gesetzt werden.
- Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Sofern möglich, bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
- Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
- Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
- Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
- Beginnen Sie erst mit dem Auspumpen des Kellers oder Gebäudes, wenn der Wasserstand außen sinkt, da sonst Unterspülung oder Aufschwemmung drohen und Risse im Mauerwerk entstehen können oder sogar die Statik des Gebäudes beeinträchtigt werden kann.
Personenunfall
- Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln. (vertragliche Fristen beachten! Eintritt/Meldung)
- Lassen Sie sich folgende Unterlagen aushändigen: ärztlicher Bericht, Entlassungsbericht, Bescheinigung Krankenhausaufenthalt (mit Diagnose).
- Auch zunächst geringfügig erscheinende Unfälle sollten gemeldet werden.
- Füllen Sie Fragebögen und Schadenmeldungen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können (Beispiel: waren Sie vor dem Unfall völlig/vollständig gesund?), vermerken Sie dies bitte – ansonsten kann dies weitreichende Folgen, bis hin zur Leistungsfreiheit des Versicherers, für Sie haben.
- Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von zwölf Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben. Um einen Anspruch auf Indvaliditätsleistung zu erhalten ist es erforderlich, dass Sie die im Vertrag festgelegten Fristen zur Anmeldung eines Dauerschadens einhalten.
- Sollte durch Veränderungen des Gesundheitszustandes der geschädigten Person evtl. eine Neubemessung des Invaliditätsgrades nötig erscheinen, informieren Sie den Versicherer bitte unverzüglich darüber. (vertragliche Fristen beachten!)
- Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (auch Tiere oder Kfz von Dritten), sollte der Unfallverursacher in jedem Fall unverzüglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende Haftpflichtansprüche stellen.
- Hinweis: ggf. kann auch die Erstattung von Fahrtkosten und Verdienstausfall wegen Fahrten zu Gutachtern etc. geltend gemacht werden.
Vandalismus
- Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen, unter dem der Vorgang bearbeitet wird.
- Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Reichen Sie einen Kostenvoranschlag für die Beseitigung des Schadens ein.
- Fertigen Sie aussagekräftige Schadenfotos an.
- Reichen Sie die polizeiliche Anzeigebestätigung mit Tagbuchnummer der Polizei bzw. Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft ein.
- Schätzen Sie die Schadenhöhe (unverbindlich).
Verkehrshaftung
- Güter sofort auf Schäden untersuchen.
- Schon bei Verdacht eines Schadens den Empfang nur unter Vorbehalt mit Angabe des vermuteten Schadens quittieren.
- Ersatzansprüche gegen Dritte sicherstellen.
- Transporteur zu gemeinsamer Schadenbesichtigung auffordern, Schaden dokumentieren und schriftlich haftbar machen lassen (Fristen beachten!)
- Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
- Unverzüglich den in der Police oder im Zertifikat genannten Havariekommissar hinzuziehen.
- Zustand der Sendung und ihrer Verpackung bis zum Eintreffen des Havariekommissars nicht verändern, soweit nicht durch Maßnahmen zur Schadenminderung erforderlich.
- Unverzüglich dem Versicherer den Versicherungsfall anzeigen.
- Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
- Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
- Reichen Sie dem Versicherer vollständige Schadenunterlagen ein, insbesondere
- Schadenrechnung und Handelsfaktura
- Unterlagen über Feststellung von Zahl, Maß oder Gewicht am Abgangs- und am Bestimmungsort
- Versicherungszertifikat / Einzelpolice; Havariezertifikat
- Bescheinigung des Schadens / Schriftwechsesl über Ersatzansprüche
- Konnossement, Frachtbrief, sonstige Transport- oder Lagerdokumente
- Schriftliche Abtretungserklärung des aus dem Beförderungsvertrag Berechtigten an den Versicherer.
- Beachten Sie ggf. vorhandene Ausschluss- und / oder Verjährungsfristen.
Warentransport
- Güter sofort auf Schäden untersuchen.
- Schon bei Verdacht eines Schadens den Empfang nur unter Vorbehalt mit Angabe des vermuteten Schadens quittieren.
- Ersatzansprüche gegen Dritte sicherstellen.
- Transporteur zu gemeinsamer Schadenbesichtigung auffordern, Schaden dokumentieren und schriftlich haftbar machen lassen (Fristen beachten!)
- Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
- Unverzüglich den in der Police oder im Zertifikat genannten Havariekommissar hinzuziehen.
- Zustand der Sendung und ihrer Verpackung bis zum Eintreffen des Havariekommissars nicht verändern , soweit nicht durch Maßnahmen zur Schadenminderung erforderlich.
- Unverzüglich dem Versicherer den Versicherungsfall anzeigen.
- Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
- Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
- Reichen Sie dem Versicherer vollständige Schadenunterlagen ein, insbesondere
- Schadenrechnung und Handelsfaktura
- Unterlagen über Feststellung von Zahl, Maß oder Gewicht am Abgangs- und am Bestimmungsort
- Versicherungszertifikat / Einzelpolice; Havariezertifikat
- Bescheinigung des Schadens / Schriftwechsesl über Ersatzansprüche
- Konnossement, Frachtbrief, sonstige Transport- oder Lagerdokumente
- Schriftliche Abtretungserklärung des aus dem Beförderungsvertrag Berechtigten an den Versicherer.
- Beachten Sie ggf. vorhandene Ausschluss- und / oder Verjährungsfristen.
Werkverkehr
- Unfall, Feuer, Einbruch, Diebstahl, Raub oder Unterschlagung
- sind unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle oder der nächstgelegenen Behörde zu melden.
- Zeugen sind festzustellen und die Kontaktdaten zu notieren.
- Ist eine Person schuldig, so sind Ersatzansprüche durch zweckdienliche Maßnahmen (Personalien feststellen etc.) sicherzustellen.
- Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
- Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
- Belegen Sie den Schaden durch folgende Schriftstücke:
- Bericht des Fahrers sowie der Begleitpersonen über den Hergang des Schadens
- Polizeibericht bzw. Abschrift oder Angabe der der Polizei- oder sonstigen Dienststelle, der der Schaden gemeldet wurde
- Nachweis des Versicherungswertes des beschädigten Gutes zur Zeit des Schadeneintrittes (Rechnung)
- Schadenberechnung
- Unverzüglich dem Versicherer den Versicherungsfall anzeigen.
- Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.