Betriebsunterbrechungsversicherung
Betriebsunterbrechungsversicherung: wenn der Sachschaden nur der Anfang ist
Nach einem Brand oder Sturm ist der Sachschaden oft nur die halbe Geschichte: Miete, Löhne und Gehälter laufen weiter, während die Einnahmen ausbleiben. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den entgangenen Gewinn und die fortlaufenden Kosten für die Dauer des Stillstands.
Anbieterübergreifende Einordnung · persönliche Betreuung · transparente Empfehlung
Warum ein Sachschaden allein nicht das größte Risiko ist
Ein Sachschaden ist oft „nur“ der erste Teil des eigentlichen Problems: Der gesamte Betrieb kann lahmliegen, während Fixkosten unverändert weiterlaufen – über Nacht kann eine Firma dadurch an den Rand des Ruins geraten. Hinzu kommen mögliche Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile, wenn ein Betrieb über längere Zeit geschlossen bleiben muss.
Typische Auslöser für eine Prüfung
- Gebäude- oder Inhaltsversicherung vorhanden, aber Betriebsunterbrechung nicht geprüft
- Wichtige Zulieferer, deren Ausfall auch den eigenen Betrieb träfe
- Spezialmaschinen mit langer Wiederbeschaffungszeit
- Betrieb im Lebensmittelbereich (Hinweis auf Betriebsschließung)
Unser Ansatz
Wir prüfen, ob Ihre Haftzeit zur tatsächlichen Wiederherstellungsdauer passt und ob ein Rückwirkungsschaden bei Zulieferern eingeschlossen ist.
Betrieb einordnen lassenWas diese Versicherung absichert
Versichert werden Gewinnminderung und -ausfall, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, Abschreibungen sowie ggf. Miete für Ausweichräumlichkeiten – ausgelöst durch einen Sachschaden an versicherten Sachen.
Feuer & Einbruch
Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub.
Leitungswasser, Sturm & Hagel
Sowie Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch, Schneedruck.
Innere Unruhen & Streik
Mutwillige Beschädigungen, Fahrzeuganprall, Rauch/Ruß, unbenannte Gefahren.
Drei Größenordnungen
KBU (an Inhaltsversicherung gekoppelt), MBU (eigenständige Summe) und GBU (für größere, industrielle Betriebe).
Grundsätzlich nicht versichert: Vorsatz, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Kernenergie oder radioaktive Strahlung.
Typische Schadenbeispiele
Sturm deckt Lagerdach ab
Ein Herbststurm reißt ein Lagerdach ein; obwohl Gebäude- und Inhaltsversicherung bestehen, laufen Fixkosten, Löhne und Gehälter unabhängig davon weiter.
Rückwirkungsschaden beim Zulieferer
Ein Brand bei einem Kabelbaum-Zulieferer verursacht keinen eigenen Sachschaden, aber einen Ertragsausfall durch zwei ausgefallene Tagesproduktionen.
Einbruch im Schreibwarengeschäft
Täter randalieren aus Enttäuschung über die leere Kasse; der Laden muss ausgerechnet vor Schulbeginn für einige Zeit schließen, Kunden kaufen bei der Konkurrenz.
Schreinerwerkstatt-Brand
Ein technischer Maschinendefekt verursacht einen Brand, der die Werkstatt weitestgehend zerstört; bis zum Wiederaufbau vergehen fast 18 Monate.
Häufige Fehler
- Ein Rückwirkungsschaden bei einem Zulieferer wird nicht separat eingeschlossen, obwohl er ohne gesonderte Vereinbarung nicht automatisch mitversichert ist.
- Die Haftzeit (üblicherweise zwölf Monate) wird nicht an die tatsächliche Wiederherstellungsdauer angepasst, etwa bei schwer zu ersetzenden Spezialmaschinen.
- Die Versicherungssumme wird pauschal statt anhand der betriebswirtschaftlichen Auswertung des Steuerberaters ermittelt.
Betriebsschließungsversicherung
Betriebe, die gewerblich mit Lebensmitteln umgehen – herstellen, verarbeiten, verpacken oder verteilen –, tragen das besondere Risiko einer behördlich angeordneten Betriebsschließung, etwa wenn bei Gästen oder Mitarbeitenden eine Infektionskrankheit nachgewiesen wird. Die Einnahmen fehlen, während Löhne, Gehälter, Miete und Steuern weiterlaufen.
Beispiel: Restaurant
Nach Salmonellen-Nachweisen bei Gästen einer Hochzeitsgesellschaft ordnet das Amt für Lebensmittelüberwachung die Schließung an – bis zur Freigabe vergehen drei Wochen.
Beispiel: Gasthof
Nach nachgewiesenen Lebensmittelvergiftungen bei Gästen ordnet der Amtsarzt die Vernichtung aller unverpackten Lebensmittel sowie eine Desinfektion an.
Versichert sind u. a. entgehender Gewinn, fortlaufende Kosten, Wiedereröffnungskosten, Warenschäden und Desinfektionskosten – für Gastronomie, Metzgereien und vergleichbare Betriebe.
So läuft die Prüfung ab
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Kurze Anfrage senden
Sie teilen uns kurz Ihre Betriebsgröße und Fixkosten mit.
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Persönliches Gespräch
Wir klären Haftzeit, Rückwirkungsschäden und die passende Größenordnung gemeinsam am Telefon.
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Verständliche Einordnung
Sie erhalten eine klare, nachvollziehbare Empfehlung.
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Laufende Betreuung
Bei wachsendem Umsatz oder neuen Zulieferern passen wir Ihren Schutz an.
Betriebsunterbrechung prüfen lassen
Wir ordnen Ihre bestehende Absicherung ein oder ergänzen eine eigenständige Betriebsunterbrechungsversicherung.
Fragen zur Betriebsunterbrechungsversicherung
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