Messe- und Ausstellungsversicherung

Unterwegs gut abgesichert

Für einen Messestand können schnell hohe Summen an Ausstellungsgütern und Einrichtung zusammenkommen – und auf dem Messegelände weicht die Risikosituation von der gewohnten am Firmenstandort ab. Manche Messeveranstalter verlangen inzwischen sogar einen Versicherungsnachweis.

Anbieterübergreifende Einordnung · persönliche Betreuung · transparente Empfehlung

Warum das Messegelände ein anderes Risiko ist

Am heimischen Standort kommt Ihr Hab und Gut in der Regel nur mit einer begrenzten Anzahl von Personen in Kontakt. Auf dem Messegelände sind es ungleich mehr „potentielle Schädiger“ – dazu Witterung, fremde Lage und ungewohnte Transportwege.

Typische Auslöser für eine Prüfung

  • Erste oder wiederkehrende Messeteilnahme
  • Messeveranstalter verlangt einen Versicherungsnachweis
  • Hoher Wert an Ausstellungsgütern und Standeinrichtung
  • Auslandsmesse mit eingesetzten Mitarbeitern

Unser Ansatz

Wir prüfen, ob neben den Ausstellungsgütern auch die Standeinrichtung und der Transport hin und zurück mitversichert sind.

Messeauftritt einordnen lassen
Leistungsüberblick

Was diese Versicherung absichert

Versichert sind die vorhandenen Messe- und Ausstellungsgüter während der Messe und während des Hin- und Rücktransports. Die Güter müssen im Regelfall nicht einzeln benannt werden, sondern sind in einer pauschalen Summe versichert.

Diebstahl

Durch Dritte, z. B. Messebesucher – nicht durch eigene Angestellte.

Transportschäden

Auf dem Weg zur und von der Messe – nicht nur während der Messe selbst.

Unwetter & Fremdeinwirkung

Sturmschäden, versehentliche Beschädigung durch Besucher.

Standeinrichtung

Auf Wunsch lässt sich auch der Messestand samt Einrichtung mitversichern.

Nicht versichert sind u. a. Diebstahl durch eigene Angestellte, Sturmschäden an Gegenständen im Freien oder in Zelten sowie innerer Verderb der Ausstellungsgüter.

Bei Auslandsmessen

Auslandskrankenversicherung für Mitarbeiter

Findet eine Messe im Ausland statt, empfiehlt sich, die dort eingesetzten Mitarbeiter für die Dauer der Messe über eine gesonderte Auslandskrankenversicherung abzusichern. Die gesetzliche Krankenversicherung greift zwar meist auch im Ausland, aber oft nur bis zu den Abrechnungssätzen, die auch in Deutschland angefallen wären – eine Behandlung im Ausland kann jedoch deutlich teurer sein.

Auslandsmesse absichern

Aus der Beratungspraxis

Häufige Fehler

  • Der Messestand samt Standeinrichtung wird nicht mitversichert, sondern nur die Ausstellungsgüter selbst.
  • Transportschäden auf dem Weg zur Messe werden übersehen – die Versicherung deckt ausdrücklich auch Hin- und Rücktransport.
  • Bei Auslandsmessen wird keine gesonderte Absicherung für eingesetzte Mitarbeiter mitgedacht.
Unverbindlich & strukturiert

So läuft die Prüfung ab

  1. Kurze Anfrage senden

    Sie teilen uns Ort, Dauer und Wert Ihres Messeauftritts mit.

  2. Persönliches Gespräch

    Wir klären Ausstellungsgüter, Standeinrichtung und Transportweg gemeinsam am Telefon.

  3. Verständliche Einordnung

    Sie erhalten eine klare, nachvollziehbare Empfehlung.

  4. Laufende Betreuung

    Bei jeder weiteren Messe sind wir für die Anpassung an Ihrer Seite.

Messeauftritt absichern

Wir ordnen ein, welcher Schutz für Ihren Messestand und Ihre Ausstellungsgüter sinnvoll ist.

Fragen zur Messe- und Ausstellungsversicherung

Ja, Diebstahl durch Dritte zählt zu den typischen versicherten Gefahren – anders als Diebstahl durch eigene Angestellte, der ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Ja, der Versicherungsschutz gilt ausdrücklich für die Messe- und Ausstellungsgüter während der Messe UND während des Hin- und Rücktransports.
Nicht immer, aber zunehmend häufiger – ein bestehender Versicherungsschutz kann Voraussetzung für die Standanmeldung sein.
Weiterführend

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Felix Marquardt – VOMA Assekuranz

Fachlich geprüft von Felix Marquardt

  • Versicherungskaufmann (IHK)
  • Fachmann für Immobiliardarlehen (IHK)
  • Geschäftsführer der VOMA Assekuranz Versicherungsmakler GmbH

Die Inhalte dieser Seite wurden mit größter Sorgfalt erstellt und fachlich geprüft. Sie dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen, Tarifbestimmungen sowie die Annahmerichtlinien des jeweiligen Versicherers. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Letzte fachliche Aktualisierung: 09/07/2026