Gewerbliche Kfz-Versicherung

Firmen­fahrzeuge richtig versichern

Vom Geschäftswagen bis zum Lkw – Ihre Firmenfahrzeuge sind oft unverzichtbarer Bestandteil des Geschäftsbetriebs. Wir sorgen dafür, dass Haftpflicht, Kasko und die passenden Ergänzungsbausteine wirklich zu Ihrer Nutzung passen.

Anbieterübergreifende Einordnung · persönliche Betreuung · transparente Empfehlung

Warum die richtige Absicherung zählt

Fällt ein Fahrzeug durch Unfall, Diebstahl oder Wildschaden aus, ist schnelles Handeln gefragt. Ohne passende Absicherung drohen erhebliche finanzielle Folgen – gerade wenn kein Ersatzfahrzeug kurzfristig verfügbar ist.

Typische Auslöser für eine Prüfung

  • Anschaffung des ersten oder eines weiteren Firmenfahrzeugs
  • Wechsel von Kauf zu Leasing
  • Bislang nur Mindestdeckungssummen abgesichert
  • Fahrbare Arbeitsmaschinen im Fuhrpark, die falsch eingeordnet sind

Unser Ansatz

Wir prüfen, ob Ihre Deckungssummen ausreichen, welche Kaskostufe zu Ihrem Einsatzrisiko passt und welche Ergänzungsbausteine für Ihre Nutzung sinnvoll sind.

Fuhrpark einordnen lassen
Leistungsüberblick

Was diese Versicherung absichert

Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und fester Bestandteil jeder Kraftfahrtversicherung. Teil- und Vollkasko sind übliche Ergänzungen.

Haftpflicht

Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch den Gebrauch des Fahrzeugs – gesetzlich vorgeschrieben.

Teilkasko

Brand, Diebstahl, Sturm/Hagel, Wildunfall, Glasbruch, Schäden an der Verkabelung.

Vollkasko

Zusätzlich selbstverschuldete Unfälle sowie mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen.

Weitere Bausteine

All-Risk, Auslandsschadenschutz, Insassen-Unfallversicherung, Rabattschutz, BBB-Schäden – je nach Bedarf.

Nicht versichert sind u. a. Autorennen, vorsätzlich verursachte Unfälle sowie Schäden durch Verschleiß, Abnutzung oder reine Betriebs-/Motorschäden (teils über eine BBB-Erweiterung darstellbar).

Häufig übersehen

Fahrbare Arbeitsmaschinen gehören oft nicht hierher

Bagger, Radlader, Kräne oder Straßenwalzen sind primär Arbeitsgerät, kein Straßenfahrzeug im kraftfahrtrechtlichen Sinne – sie gehören meist zur Maschinenversicherung, nicht zur Kfz-Versicherung. Ein guter erster Anhaltspunkt: Braucht das Gerät ein Kfz-Kennzeichen und eine reguläre Zulassung, gehört es hierher; ist es primär Arbeitsgerät ohne Straßenzulassung, prüfen wir die Maschinenversicherung. Ein Betrieb mit gemischtem Fuhrpark braucht in der Regel beide Sparten.

Zur Maschinenversicherung

Aus der Beratungspraxis

Häufige Fehler

  • Nur die gesetzlichen Mindestdeckungssummen bei der Haftpflicht abgesichert – im Schadenfall kann das bei Personenschäden schnell nicht ausreichen.
  • Fahrbare Arbeitsmaschinen fälschlich über die Kfz- statt über die Maschinenversicherung abgesichert.
  • Mitgeführte Ladung/Werkzeug wird fälschlich für über die Kaskoversicherung mitversichert gehalten.
  • Bei Leasingfahrzeugen keine GAP-Deckung abgeschlossen – im Totalschaden- oder Diebstahlfall bleibt die Differenz zur Restforderung der Leasingbank sonst offen.
Für Firmenfahrzeuge

Fahrerschutz und Schutzbrief

Fahrerschutzversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zahlt nur an das Unfallopfer – nicht an Ihren eigenen Fahrer, der den Unfall (mit-)verursacht hat. Der Fahrerschutz stellt Ihren Fahrer in diesem Fall einem Unfallopfer gleich und sichert Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Heilbehandlungskosten ab.

Schutzbriefversicherung

Übernimmt Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppen und Ersatzmobilität, wenn ein Firmenfahrzeug liegen bleibt oder verunfallt. Wichtig: Der Schutzbrief sichert das Fahrzeug und dessen Mobilität ab – nicht den Wert beschädigter oder verlorener Ladung. Dafür ist die Werkverkehrs- bzw. Verkehrshaftungsversicherung zuständig.

Beide Bausteine können beim selben Schadenereignis gleichzeitig greifen, decken aber unterschiedliche Schadenteile ab.

Ergänzungen besprechen

Unverbindlich & strukturiert

So läuft die Prüfung ab

  1. Kurze Anfrage senden

    Sie teilen uns kurz mit, wie viele Fahrzeuge und welche Nutzung.

  2. Persönliches Gespräch

    Wir klären Fuhrpark, Nutzung und sinnvolle Ergänzungen gemeinsam am Telefon.

  3. Verständliche Einordnung

    Sie erhalten eine klare, nachvollziehbare Empfehlung.

  4. Laufende Betreuung

    Bei jedem neuen Fahrzeug sind wir für die Meldung an Ihrer Seite.

Fuhrpark prüfen lassen

Wir ordnen Ihre bestehende Absicherung ein oder ergänzen eine passende Kfz-Versicherung für Ihren Fuhrpark.

Fragen zur Gewerblichen Kfz-Versicherung

Ja, wie bei privaten Fahrzeugen ist die Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben und fester Bestandteil jeder Kraftfahrtversicherung.
Nein. Kasko deckt Schäden am Fahrzeug selbst. Für mitgeführte Waren, Werkzeuge oder Arbeitsmaterialien braucht es eine Werkverkehrs-, Verkehrshaftungs- oder Transportversicherung.
Ohne GAP-Deckung erstattet die Kaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs – reicht dieser nicht für die verbleibende Leasingforderung, bleiben Sie auf der Differenz sitzen. Die GAP-Deckung schließt genau diese Lücke.
Der Fahrerschutz sichert die Person des Fahrers ab, wenn er selbst den Unfall verursacht hat. Der Schutzbrief sichert die Mobilität des Fahrzeugs ab (Abschleppen, Ersatzfahrzeug). Beide haben nichts mit dem Wert der transportierten Ladung zu tun – dafür ist die Werkverkehrsversicherung zuständig.
Felix Marquardt – VOMA Assekuranz

Fachlich geprüft von Felix Marquardt

  • Versicherungskaufmann (IHK)
  • Fachmann für Immobiliardarlehen (IHK)
  • Geschäftsführer der VOMA Assekuranz Versicherungsmakler GmbH

Die Inhalte dieser Seite wurden mit größter Sorgfalt erstellt und fachlich geprüft. Sie dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen, Tarifbestimmungen sowie die Annahmerichtlinien des jeweiligen Versicherers. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Letzte fachliche Aktualisierung: 09/07/2026