Verkehrshaftungsversicherung
Pflichtversicherung für Frachtführer
Wer gewerblich fremde Güter transportiert, haftet dafür mit dem eigenen Betriebsvermögen. Ab 3,5 t Gesamtgewicht ist die Verkehrshaftungsversicherung gesetzlich vorgeschrieben – ohne sie darf gar nicht erst als Frachtführer gearbeitet werden.
Anbieterübergreifende Einordnung · persönliche Betreuung · transparente Empfehlung
Warum das mehr als eine Formalität ist
Solange sich fremde Fracht in Ihrer Obhut befindet, tragen Sie besondere Verantwortung für deren unversehrte Beschaffenheit. Kommt es zu Schäden, haften Sie dafür mit Ihrem Betriebsvermögen (§§ 425 ff. HGB). Das Güterkraftverkehrsgesetz regelt zusätzlich, dass ohne eine Verkehrshaftungsversicherung erst gar nicht als Frachtführer tätig werden darf.
Wann relevant
- Fahrzeuge/Gespanne über 3,5 t Gesamtgewicht (Pflicht)
- Gewerblicher Transport von Gütern für Auftraggeber
- Gewerbeanmeldung als Frachtführer
- Grenzüberschreitende Transporte (CMR-Haftung)
Unser Ansatz
Wir ermitteln den passenden Haftungskorridor und prüfen, ob zusätzlich eine Transportversicherung für Ihre Auftraggeber sinnvoll ist.
Verkehrshaftung einordnen lassenWas diese Versicherung absichert
Versichert ist Ihre Haftung als Frachtführer für Transporte mit den im Vertrag genannten Fahrzeugen während der Beförderung und der damit im Zusammenhang stehenden Lagerung.
Reparatur-/Ersatzkosten
Für Schäden am Transportgut sowie Beitrag zur großen Haverei.
Feststellungskosten
Schadenabwendungs-, -minderungs- und Feststellungskosten, inkl. Havariekommissar.
Umladung & Lagerung
Kosten der Umladung, einstweiligen Lagerung und Mehrkosten der Weiterbeförderung.
Haftungskorridor
HGB: 8,33 SZR (ca. 10 €/kg), üblicher Korridor 2–40 SZR. Grenzüberschreitend: CMR-Übereinkommen.
Ihre Haftung ist ausgeschlossen bei Unabwendbarkeit, ungenügender Kennzeichnung, mangelhafter Verpackung/Verladung durch den Absender oder hoheitlichen Eingriffen.
Verkehrshaftung ist nicht dasselbe wie Transportversicherung
Da Ihre Haftung als Frachtführer in den meisten Fällen der Höhe nach begrenzt ist, entsteht gerade bei hochwertigen Ladungen ein Restrisiko für Versender bzw. Empfänger. Dieses Risiko lässt sich nur über eine separate Transportversicherung aus Sicht des Waren-Eigentümers schließen – nicht über Ihre eigene Verkehrshaftungsversicherung.
Häufige Fehler
- Es wird angenommen, die eigene Kfz-Versicherung decke auch Schäden an fremder Ladung ab – tut sie nicht.
- Betrieb eines Fahrzeugs über 3,5 t ohne Verkehrshaftungsversicherung – hier handelt es sich um eine Pflicht, nicht um eine Kann-Entscheidung.
- Verkehrshaftungs- und Transportversicherung werden verwechselt – beide sichern unterschiedliche Parteien gegen unterschiedliche Risiken ab.
So läuft die Prüfung ab
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Kurze Anfrage senden
Sie teilen uns Fahrzeuggewicht und Güterart mit.
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Persönliches Gespräch
Wir klären Haftungskorridor und Einsatzgebiet gemeinsam am Telefon.
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Verständliche Einordnung
Sie erhalten eine klare, nachvollziehbare Empfehlung.
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Laufende Betreuung
Bei neuen Fahrzeugen oder Auftraggebern sind wir an Ihrer Seite.
Verkehrshaftung prüfen lassen
Wir ermitteln den passenden Haftungskorridor für Ihren gewerblichen Gütertransport.
Fragen zur Verkehrshaftungsversicherung
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