Werkverkehrsversicherung

Eigenes Werkzeug und Material unterwegs absichern

Der Wert der Werkzeuge und Materialien, die Sie zur Baustelle mitnehmen, übersteigt schnell den des Fahrzeugs selbst – und Ihre Kaskoversicherung deckt das nicht ab. Die Werkverkehrsversicherung schließt genau diese Lücke.

Anbieterübergreifende Einordnung · persönliche Betreuung · transparente Empfehlung

Warum die Kaskoversicherung hier nicht reicht

Bei der Wahl des Versicherungsschutzes für ein Fahrzeug denkt man meist zuerst an Unfallgefahren fürs Fahrzeug selbst. Was dabei häufig übersehen wird: die Waren und Werkzeuge, die für einen Auftrag mitgeführt werden. Eine Kaskoversicherung kommt für Schäden an dieser Ladung nicht auf.

Typische Auslöser für eine Prüfung

  • Regelmäßiger Transport von Werkzeug und Material zur Baustelle
  • Zwischenlagerung von Werkzeug vor Ort (Bauwagen, Container)
  • Annahme, die Kaskoversicherung decke auch die Ladung ab
  • Wachsender Wert des mitgeführten Werkzeugs/Materials

Unser Ansatz

Wir ermitteln den passenden Ladungshöchstwert und prüfen, ob eine Diebstahl-Erweiterung für Ihre Situation sinnvoll ist.

Werkverkehr einordnen lassen
Leistungsüberblick

Was diese Versicherung absichert

Versichert sind Transporte für eigene Zwecke von eigenen Gütern (auch gemietete, geliehene oder gepachtete) mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal – als Hilfstätigkeit im Rahmen der Haupttätigkeit Ihres Unternehmens.

Transportmittelunfall

Schäden an der Ladung durch einen Unfall des Transportfahrzeugs.

Brand/Blitzschlag/Explosion

Verlust oder Beschädigung der Ladung durch Feuer.

Höhere Gewalt

Naturereignisse, die die Ladung beschädigen.

Erweiterbar

Diebstahl, Be-/Entladeschäden, Raub und räuberische Erpressung – oft als Erweiterung möglich.

Bestimmte Güterkategorien sind grundsätzlich ausgeschlossen: Juwelierwaren, Edelsteine, Kunstgegenstände, Geld/Valoren, Dokumente, Uhren, echte Teppiche, lebende Tiere/Pflanzen, Umzugsgüter.

Aus der Beratungspraxis

Häufige Fehler

  • Es wird angenommen, die Kaskoversicherung fürs Fahrzeug decke auch die mitgeführte Ladung ab – tut sie nicht.
  • Werkzeuge/Materialien, die vor Ort zwischengelagert werden, gelten pauschal als „mitversichert“ – die konkrete Lagerhaltung sollte gesondert geprüft werden.
  • Die Abgrenzung zu Transporten durch Dritte (z. B. per Spedition) wird übersehen – dann handelt es sich nicht mehr um Werkverkehr, sondern um einen Fall für die Transportversicherung.
Unverbindlich & strukturiert

So läuft die Prüfung ab

  1. Kurze Anfrage senden

    Sie teilen uns kurz mit, welche Güter Sie regelmäßig transportieren.

  2. Persönliches Gespräch

    Wir klären Ladungshöchstwert und Zwischenlagerung gemeinsam am Telefon.

  3. Verständliche Einordnung

    Sie erhalten eine klare, nachvollziehbare Empfehlung.

  4. Laufende Betreuung

    Bei wachsendem Werkzeugwert sind wir für die Anpassung an Ihrer Seite.

Werkverkehr prüfen lassen

Wir ordnen ein, ob und in welchem Umfang eine Werkverkehrsversicherung für Sie sinnvoll ist.

Fragen zur Werkverkehrsversicherung

Nein. Werkverkehr bezieht sich ausschließlich auf Transporte mit eigenen Fahrzeugen und eigenem oder überlassenem Personal. Werden Güter durch Dritte transportiert, empfiehlt sich stattdessen eine Transportversicherung.
Die Ermittlung erfolgt entweder auf Basis eines Tagesmaximums (Ladungshöchstwert aller gleichzeitig eingesetzten Fahrzeuge) oder auf Basis der Versicherungssummen der benannten Fahrzeuge.
Nein, bestimmte Güterkategorien wie Juwelierwaren, Kunstgegenstände, Geld/Valoren oder echte Teppiche sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Felix Marquardt – VOMA Assekuranz

Fachlich geprüft von Felix Marquardt

  • Versicherungskaufmann (IHK)
  • Fachmann für Immobiliardarlehen (IHK)
  • Geschäftsführer der VOMA Assekuranz Versicherungsmakler GmbH

Die Inhalte dieser Seite wurden mit größter Sorgfalt erstellt und fachlich geprüft. Sie dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen, Tarifbestimmungen sowie die Annahmerichtlinien des jeweiligen Versicherers. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Letzte fachliche Aktualisierung: 09/07/2026