Werkverkehrsversicherung
Eigenes Werkzeug und Material unterwegs absichern
Der Wert der Werkzeuge und Materialien, die Sie zur Baustelle mitnehmen, übersteigt schnell den des Fahrzeugs selbst – und Ihre Kaskoversicherung deckt das nicht ab. Die Werkverkehrsversicherung schließt genau diese Lücke.
Anbieterübergreifende Einordnung · persönliche Betreuung · transparente Empfehlung
Warum die Kaskoversicherung hier nicht reicht
Bei der Wahl des Versicherungsschutzes für ein Fahrzeug denkt man meist zuerst an Unfallgefahren fürs Fahrzeug selbst. Was dabei häufig übersehen wird: die Waren und Werkzeuge, die für einen Auftrag mitgeführt werden. Eine Kaskoversicherung kommt für Schäden an dieser Ladung nicht auf.
Typische Auslöser für eine Prüfung
- Regelmäßiger Transport von Werkzeug und Material zur Baustelle
- Zwischenlagerung von Werkzeug vor Ort (Bauwagen, Container)
- Annahme, die Kaskoversicherung decke auch die Ladung ab
- Wachsender Wert des mitgeführten Werkzeugs/Materials
Unser Ansatz
Wir ermitteln den passenden Ladungshöchstwert und prüfen, ob eine Diebstahl-Erweiterung für Ihre Situation sinnvoll ist.
Werkverkehr einordnen lassenWas diese Versicherung absichert
Versichert sind Transporte für eigene Zwecke von eigenen Gütern (auch gemietete, geliehene oder gepachtete) mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal – als Hilfstätigkeit im Rahmen der Haupttätigkeit Ihres Unternehmens.
Transportmittelunfall
Schäden an der Ladung durch einen Unfall des Transportfahrzeugs.
Brand/Blitzschlag/Explosion
Verlust oder Beschädigung der Ladung durch Feuer.
Höhere Gewalt
Naturereignisse, die die Ladung beschädigen.
Erweiterbar
Diebstahl, Be-/Entladeschäden, Raub und räuberische Erpressung – oft als Erweiterung möglich.
Bestimmte Güterkategorien sind grundsätzlich ausgeschlossen: Juwelierwaren, Edelsteine, Kunstgegenstände, Geld/Valoren, Dokumente, Uhren, echte Teppiche, lebende Tiere/Pflanzen, Umzugsgüter.
Häufige Fehler
- Es wird angenommen, die Kaskoversicherung fürs Fahrzeug decke auch die mitgeführte Ladung ab – tut sie nicht.
- Werkzeuge/Materialien, die vor Ort zwischengelagert werden, gelten pauschal als „mitversichert“ – die konkrete Lagerhaltung sollte gesondert geprüft werden.
- Die Abgrenzung zu Transporten durch Dritte (z. B. per Spedition) wird übersehen – dann handelt es sich nicht mehr um Werkverkehr, sondern um einen Fall für die Transportversicherung.
So läuft die Prüfung ab
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Kurze Anfrage senden
Sie teilen uns kurz mit, welche Güter Sie regelmäßig transportieren.
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Persönliches Gespräch
Wir klären Ladungshöchstwert und Zwischenlagerung gemeinsam am Telefon.
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Verständliche Einordnung
Sie erhalten eine klare, nachvollziehbare Empfehlung.
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Laufende Betreuung
Bei wachsendem Werkzeugwert sind wir für die Anpassung an Ihrer Seite.
Werkverkehr prüfen lassen
Wir ordnen ein, ob und in welchem Umfang eine Werkverkehrsversicherung für Sie sinnvoll ist.
Fragen zur Werkverkehrsversicherung
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