Krankentagegeldversicherung
Die Einkommenslücke bei längerer Krankheit schließen
Nach der Lohnfortzahlung springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein – im Schnitt nur rund 60 % des Bruttoeinkommens. Selbstständige erhalten oft gar keine automatische Absicherung. Die Krankentagegeldversicherung schließt genau diese Lücke.
Anbieterübergreifende Einordnung · persönliche Betreuung · transparente Empfehlung
Medizinisch versorgt, finanziell aber nicht automatisch abgesichert
Erkrankt ein Arbeitnehmer, zahlt der Arbeitgeber zunächst in der Regel sechs Wochen das volle Gehalt weiter. Danach springt die gesetzliche Krankenkasse mit Krankengeld ein – gedeckelt auf höchstens 70 % des Bruttoeinkommens und zugleich höchstens 90 % des Nettoeinkommens, wodurch das Krankengeld im Schnitt bei nur rund 60 % des Bruttoeinkommens liegt. Bei Selbstständigen ist die Ausgangslage grundlegend anders: Es gibt weder Lohnfortzahlung noch automatisch gesetzliches Krankengeld.
Typische Auslöser für eine Prüfung
- Berufseinstieg oder Existenzgründung
- Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze
- Selbstständigkeit ohne bisherige Absicherung
- Bestehende BU, die erst nach sechs Monaten greift
Unser Ansatz
Wir berechnen Ihre konkrete Versorgungslücke anhand Ihres Nettoeinkommens und finden den passenden Tagessatz und Vertragsbeginn.
Schutz einordnen lassenSo entsteht die Versorgungslücke
Vom errechneten Krankengeld werden zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge abgezogen (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung), sodass das tatsächlich ausgezahlte Netto-Krankengeld nochmals niedriger liegt.
| Pflichtversicherte | Freiwillig Versicherte | |
|---|---|---|
| Monatliches Nettogehalt | 2.600,00 € | 5.000,00 € |
| Krankengeld (Höchstsatz) | 2.340,00 € | 4.068,75 € |
| Monatliches Netto-Krankengeld | 2.035,80 € | 3.539,82 € |
| Monatliche Versorgungslücke | 564,20 € | 1.460,18 € |
| Täglicher Absicherungsbedarf | rund 20 € | rund 50 € |
Das private Krankentagegeld ist grundsätzlich steuer- und abgabenfrei – der vereinbarte Tagessatz wird in voller Höhe netto ausbezahlt.
Krankentagegeld für Selbstständige
Für Selbstständige ist die Ausgangslage grundlegend anders als für Arbeitnehmer: Es gibt weder eine Lohnfortzahlung noch automatisch gesetzliches Krankengeld. Bei längerer Krankheit steht ein Selbstständiger ohne Absicherung von einem Tag auf den anderen ohne Einkommen da – Miete, Versicherungen und Betriebsausgaben laufen unverändert weiter.
Privat krankenversichert
Hier gibt es von der gesetzlichen Krankenversicherung ohnehin kein Krankengeld – das Krankentagegeld wird komplett frei vereinbart, Beginn (z. B. bereits ab dem ersten Krankheitstag) und Höhe sind individuell wählbar. Die Krankentagegeldversicherung muss dabei nicht zwingend beim selben Anbieter wie die private Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Freiwillig gesetzlich versichert
Mit einer Wahlerklärung gegenüber der Krankenkasse entsteht ab dem 43. Krankheitstag Anspruch auf gesetzliches Krankengeld (70 % des Arbeitseinkommens) – dafür wird statt des ermäßigten Beitragssatzes der reguläre Beitragssatz fällig. Die Entscheidung bindet für drei Jahre. Da das gesetzliche Krankengeld oft nur die Betriebskosten deckt, wird es häufig durch privates Krankentagegeld ergänzt.
Fotografin, privat versichert
Eine selbstständige, privat krankenversicherte Fotografin mit 6.000 Euro monatlichem Bruttoeinkommen erhält dank ihres Krankentagegelds ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit 100 Euro netto täglich.
Installateur, gesetzlich versichert
Ein selbstständiger Heizungs- und Sanitärinstallateur mit Wahlerklärung erhält ab dem 43. Krankheitstag 4.068,75 Euro brutto Krankengeld – das deckt seine Betriebskosten, nicht aber den privaten Lebensunterhalt. Ein zusätzliches Krankentagegeld von 80 Euro netto täglich gleicht die Lücke aus.
Wichtig: Krankentagegeld-Tarife sind meist mit Altersrückstellungen kalkuliert. Eine Kündigung oder ein Anbieterwechsel bedeutet den Verlust eines Großteils dieser Rückstellungen – ein früher, dauerhaft gehaltener Vertrag ist klar im Vorteil.
Häufige Fehler
- Es wird angenommen, das gesetzliche Krankengeld entspreche in etwa dem gewohnten Nettogehalt – tatsächlich liegt es im Schnitt nur bei rund 60 % des Bruttoeinkommens.
- Selbstständige gehen ohne jede Absicherung ins Risiko, weil sie Krankengeld fälschlich für automatisch gegeben halten – gesetzlich ist es das nur nach ausdrücklicher Wahlerklärung, privat gar nicht.
- Ein bestehender Krankentagegeldvertrag wird wegen eines vermeintlich günstigeren Angebots gekündigt, ohne den Verlust der angesparten Altersrückstellungen zu bedenken.
So läuft die Prüfung ab
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Kurze Anfrage senden
Sie hinterlassen uns Ihre Kontaktdaten – ganz ohne umfangreiches Formular.
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Persönliches Gespräch
Wir berechnen gemeinsam Ihre konkrete Versorgungslücke am Telefon.
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Verständliche Einschätzung
Sie erhalten eine klare, nachvollziehbare Empfehlung – ohne Verkaufsdruck.
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Laufende Betreuung
Wir begleiten Sie dauerhaft, etwa bei einer Einkommensänderung.
Ihre Versorgungslücke berechnen lassen
Wir ermitteln Ihren konkreten Absicherungsbedarf und finden den passenden Tagessatz.
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