Krankentagegeldversicherung

Die Einkommenslücke bei längerer Krankheit schließen

Nach der Lohnfortzahlung springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein – im Schnitt nur rund 60 % des Bruttoeinkommens. Selbstständige erhalten oft gar keine automatische Absicherung. Die Krankentagegeldversicherung schließt genau diese Lücke.

Anbieterübergreifende Einordnung · persönliche Betreuung · transparente Empfehlung

Medizinisch versorgt, finanziell aber nicht automatisch abgesichert

Erkrankt ein Arbeitnehmer, zahlt der Arbeitgeber zunächst in der Regel sechs Wochen das volle Gehalt weiter. Danach springt die gesetzliche Krankenkasse mit Krankengeld ein – gedeckelt auf höchstens 70 % des Bruttoeinkommens und zugleich höchstens 90 % des Nettoeinkommens, wodurch das Krankengeld im Schnitt bei nur rund 60 % des Bruttoeinkommens liegt. Bei Selbstständigen ist die Ausgangslage grundlegend anders: Es gibt weder Lohnfortzahlung noch automatisch gesetzliches Krankengeld.

Typische Auslöser für eine Prüfung

  • Berufseinstieg oder Existenzgründung
  • Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze
  • Selbstständigkeit ohne bisherige Absicherung
  • Bestehende BU, die erst nach sechs Monaten greift

Unser Ansatz

Wir berechnen Ihre konkrete Versorgungslücke anhand Ihres Nettoeinkommens und finden den passenden Tagessatz und Vertragsbeginn.

Schutz einordnen lassen
Beispielrechnung 2026

So entsteht die Versorgungslücke

Vom errechneten Krankengeld werden zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge abgezogen (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung), sodass das tatsächlich ausgezahlte Netto-Krankengeld nochmals niedriger liegt.

Pflichtversicherte Freiwillig Versicherte
Monatliches Nettogehalt 2.600,00 € 5.000,00 €
Krankengeld (Höchstsatz) 2.340,00 € 4.068,75 €
Monatliches Netto-Krankengeld 2.035,80 € 3.539,82 €
Monatliche Versorgungslücke 564,20 € 1.460,18 €
Täglicher Absicherungsbedarf rund 20 € rund 50 €

Das private Krankentagegeld ist grundsätzlich steuer- und abgabenfrei – der vereinbarte Tagessatz wird in voller Höhe netto ausbezahlt.

Eigene Ausgangslage

Krankentagegeld für Selbstständige

Für Selbstständige ist die Ausgangslage grundlegend anders als für Arbeitnehmer: Es gibt weder eine Lohnfortzahlung noch automatisch gesetzliches Krankengeld. Bei längerer Krankheit steht ein Selbstständiger ohne Absicherung von einem Tag auf den anderen ohne Einkommen da – Miete, Versicherungen und Betriebsausgaben laufen unverändert weiter.

Privat krankenversichert

Hier gibt es von der gesetzlichen Krankenversicherung ohnehin kein Krankengeld – das Krankentagegeld wird komplett frei vereinbart, Beginn (z. B. bereits ab dem ersten Krankheitstag) und Höhe sind individuell wählbar. Die Krankentagegeldversicherung muss dabei nicht zwingend beim selben Anbieter wie die private Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Freiwillig gesetzlich versichert

Mit einer Wahlerklärung gegenüber der Krankenkasse entsteht ab dem 43. Krankheitstag Anspruch auf gesetzliches Krankengeld (70 % des Arbeitseinkommens) – dafür wird statt des ermäßigten Beitragssatzes der reguläre Beitragssatz fällig. Die Entscheidung bindet für drei Jahre. Da das gesetzliche Krankengeld oft nur die Betriebskosten deckt, wird es häufig durch privates Krankentagegeld ergänzt.

Fotografin, privat versichert

Eine selbstständige, privat krankenversicherte Fotografin mit 6.000 Euro monatlichem Bruttoeinkommen erhält dank ihres Krankentagegelds ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit 100 Euro netto täglich.

Installateur, gesetzlich versichert

Ein selbstständiger Heizungs- und Sanitärinstallateur mit Wahlerklärung erhält ab dem 43. Krankheitstag 4.068,75 Euro brutto Krankengeld – das deckt seine Betriebskosten, nicht aber den privaten Lebensunterhalt. Ein zusätzliches Krankentagegeld von 80 Euro netto täglich gleicht die Lücke aus.

Wichtig: Krankentagegeld-Tarife sind meist mit Altersrückstellungen kalkuliert. Eine Kündigung oder ein Anbieterwechsel bedeutet den Verlust eines Großteils dieser Rückstellungen – ein früher, dauerhaft gehaltener Vertrag ist klar im Vorteil.

Aus der Beratungspraxis

Häufige Fehler

  • Es wird angenommen, das gesetzliche Krankengeld entspreche in etwa dem gewohnten Nettogehalt – tatsächlich liegt es im Schnitt nur bei rund 60 % des Bruttoeinkommens.
  • Selbstständige gehen ohne jede Absicherung ins Risiko, weil sie Krankengeld fälschlich für automatisch gegeben halten – gesetzlich ist es das nur nach ausdrücklicher Wahlerklärung, privat gar nicht.
  • Ein bestehender Krankentagegeldvertrag wird wegen eines vermeintlich günstigeren Angebots gekündigt, ohne den Verlust der angesparten Altersrückstellungen zu bedenken.
Kostenlos & unverbindlich

So läuft die Prüfung ab

  1. Kurze Anfrage senden

    Sie hinterlassen uns Ihre Kontaktdaten – ganz ohne umfangreiches Formular.

  2. Persönliches Gespräch

    Wir berechnen gemeinsam Ihre konkrete Versorgungslücke am Telefon.

  3. Verständliche Einschätzung

    Sie erhalten eine klare, nachvollziehbare Empfehlung – ohne Verkaufsdruck.

  4. Laufende Betreuung

    Wir begleiten Sie dauerhaft, etwa bei einer Einkommensänderung.

Ihre Versorgungslücke berechnen lassen

Wir ermitteln Ihren konkreten Absicherungsbedarf und finden den passenden Tagessatz.

Fragen zur Krankentagegeldversicherung

Bei Arbeitnehmern üblicherweise ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit – direkt im Anschluss an die sechswöchige Lohnfortzahlung. Bei Selbstständigen ist der Beginn frei vereinbar, oft bereits ab dem ersten Krankheitstag.
Nein. Gesetzlich versicherte Selbstständige müssen dafür ausdrücklich eine Wahlerklärung abgeben. Privat versicherte Selbstständige erhalten grundsätzlich kein gesetzliches Krankengeld und sind vollständig auf eine private Krankentagegeldversicherung angewiesen.
Die BU leistet erst bei bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit, in der Regel nach voraussichtlich sechs Monaten – das Krankentagegeld schließt gezielt die Lücke direkt nach der Lohnfortzahlung, deutlich früher.
Davon ist eher abzuraten: Die meisten Tarife sind mit Altersrückstellungen kalkuliert, die bei einer Kündigung größtenteils verloren gehen – zudem wird ein neuer Vertrag mit zunehmendem Alter und Gesundheitszustand schwieriger und teurer.
Weiterführend

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Steffi Heller – VOMA Assekuranz

Fachlich geprüft von Steffi Heller

  • Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK)

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Letzte fachliche Aktualisierung: 08/07/2026