Cyberversicherung
Cyberversicherung: Schutz vor Hackerangriff, Datenmissbrauch und Erpressung
Kleine und mittelständische Betriebe sind beliebte Ziele für Cyberkriminalität – ihre Systeme sind oft schlechter geschützt als bei Großunternehmen. Die Cyberversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, egal ob Sie selbst betroffen sind oder Dritte durch einen Datenmissbrauch in Ihrem Betrieb geschädigt werden.
Anbieterübergreifende Einordnung · persönliche Betreuung · transparente Empfehlung
Warum ein Cyberangriff jeden Betrieb treffen kann
Kleine und mittelständische Betriebe sind beliebte Ziele, da ihr Datenmaterial oft schlechter geschützt ist als bei Großkonzernen – und gerade Handwerksbetriebe verwalten mit Kunden-, Rechnungs- und Kontodaten (z. B. für SEPA-Lastschriften) genau die Art von Daten, die für Angreifer verwertbar ist. Es bedarf heute keiner besonderen Kenntnisse mehr, um als Täter aktiv zu werden – Tools sind frei im Internet verfügbar. Besonders unterschätzt: Wer durch unzureichende Datensicherung eine Schädigung Dritter begünstigt, haftet nach der Rechtsprechung als Mitschuldiger.
Typische Auslöser für eine Prüfung
- Sie verwalten Kunden-, Zahlungs- oder Gesundheitsdaten digital
- Ihr Betrieb hängt von Website, Onlineshop oder E-Mail-Kommunikation ab
- Sie wissen nicht genau, was bei einem Hackerangriff auf Sie zukäme
- Sie möchten Eigenschäden und Haftungsansprüche Dritter gemeinsam absichern
Unser Ansatz
Wir ordnen ein, welches Cyberrisiko zu Ihrem Betrieb passt und ob Eigen- und Fremdschadendeckung gemeinsam sinnvoll sind – ohne Sie mit Fachbegriffen zu überfordern.
Cyberrisiko einordnen lassenWas die Cyberversicherung leistet
Versichert werden – je nach Vertragsumfang – sowohl Eigenschäden als auch Haftpflichtansprüche Dritter, die aus dem Missbrauch von in Ihrem Betrieb gespeicherten Daten entstehen.
Eigenschäden
IT-Forensik, Wiederherstellungskosten und Sicherheitsverbesserungen nach einem Angriff auf Ihre eigenen Systeme.
Fremdschäden (Haftpflicht)
Gerechtfertigte Ansprüche Dritter, wenn deren Daten aus Ihrem Betrieb missbraucht wurden.
Betriebsunterbrechung
Ertragsausfall, wenn Ihre IT-Systeme durch einen Cyberangriff lahmgelegt sind.
Krisenmanagement
Rechtsberatung, PR-Beratung und Kreditüberwachungsdienstleistungen für Betroffene.
Grundsätzlich nicht versichert: vorsätzliche Schäden, Kriegs-/Terrorfolgen, Geldbußen und -strafen sowie Schäden im Binnenverhältnis von Versicherungsnehmer und mitversicherter Person.
Die wichtigsten Cyber-Gefahren im Überblick
Die Cyberversicherung deckt kein einzelnes Risiko ab, sondern ein Bündel unterschiedlicher Gefahrenarten – gut zu wissen, welche das konkret sind:
Phishing
Der häufigste Angriffsweg überhaupt: per gefälschter E-Mail oder Webseite versuchen Täter, Zugangs- oder Zahlungsdaten zu erbeuten – kein technischer Einbruch nötig, allein die Täuschung reicht.
Social Engineering / Fake President
Betrüger geben sich als Vorgesetzte, Geschäftspartner oder Lieferanten aus und bringen Mitarbeitende dazu, Überweisungen vorzunehmen – gerade ohne Vier-Augen-Prinzip bei Zahlungsfreigaben ein reales Risiko.
DoS-/DDoS-Attacke
Die Nichtverfügbarkeit eines eigentlich verfügbaren Dienstes, meist durch mutwillige Überlastung eines Servers verursacht. Wirken viele Systeme gleichzeitig zusammen, spricht man von einer verteilten Dienstblockade (DDoS).
Datenmissbrauch
Am häufigsten der betrügerische Missbrauch von Bank- und Kreditkartendaten der eigenen Kunden, aber auch Industriespionage. Zugang erhält der Täter über Schadsoftware, gestohlene Hardware oder über Mitarbeiter.
Datensabotage
Daten werden beschädigt, verändert oder gelöscht – über ein Schadprogramm oder gezielt durch einen Eindringling.
Digitale Erpressung (Ransomware)
Schadprogramme blockieren den Zugriff auf die eigenen Systeme, eine Zahlung soll die Freigabe erwirken. Auch Erpressung mit angedrohten DDoS-Attacken oder der Veröffentlichung erbeuteter Kundendaten kommt vor.
Mithaftung
Wer durch unzureichende Sicherung des eigenen Datenbestandes eine Schädigung Dritter begünstigt, gilt nach der Rechtsprechung als Mitschuldiger – unabhängig davon, ob man selbst Opfer des ursprünglichen Angriffs war. Rechtliche Grundlage u. a.: IT-Sicherheitsgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung, § 202a ff. StGB.
Quelle: VEMA-Broschüre Schutz vor Cyber-Risiken, Stand 01/2026Typische Schadenbeispiele
Sanitär-/Heizungsbetrieb: Rechnungsbetrug
Die Buchhaltung erhält eine Rechnung eines bekannten Großhändlers – die Bankverbindung weicht nur in einer Ziffer von der echten ab. Ein Angreifer hatte sich unbemerkt in die E-Mail-Kommunikation eingeschaltet und die Zahlungsdaten manipuliert.
Elektrobetrieb: Fake-President-Betrug
Ein neuer Buchhaltungsmitarbeiter erhält eine täuschend echte E-Mail des „Chefs“ mit der dringenden Bitte um eine Überweisung an einen Lieferanten – 6.000 € sind verloren, bevor der Betrug auffällt.
Baustoffhandel: DDoS-Attacke
Ein Bot-Netz legt den Online-Shop eines Baustoff- und Fliesenhandels eine komplette Woche lahm – rund 70 % des Tagesumsatzes fallen in dieser Zeit aus.
Kfz-Meisterbetrieb: Kundendaten gehackt
Täter erbeuten sämtliche gespeicherten Zahlungsdaten der Kunden aus der Werkstattverwaltung – es folgen Schadenersatzforderungen der betroffenen Banken.
Schreinerei: Kundendaten gelöscht
Ein Auszubildender öffnet in der Mittagspause eine infizierte Datei – der Virus verbreitet sich im Netzwerk und löscht unwiederbringlich Kundendateien und CAD-Zeichnungen laufender Aufträge.
Malerbetrieb: Erpressungstrojaner
Ein Verschlüsselungstrojaner blockiert die Kundenverwaltung mit hinterlegten Kontodaten für SEPA-Lastschriften – tagelang können keine neuen Rechnungen gestellt werden. Der IT-Dienstleister muss das System komplett neu aufsetzen; ein Lösegeld wird bewusst nicht gezahlt, da eine Freigabe ohnehin nicht garantiert ist.
Häufige Fehler
- Cyber-Risiken werden als abstrakte Gefahr für Großkonzerne abgetan, obwohl gerade KMU beliebte Ziele sind – ihre Systeme sind oft schlechter geschützt.
- Übersehen wird, dass man auch als „unfreiwilliger Helfer“ für Schäden Dritter haftbar gemacht werden kann, wenn die eigene Datensicherung unzureichend war.
- Nur Eigenschäden oder nur Fremdschäden (Haftpflichtansprüche Dritter) abgesichert statt beides gemeinsam.
So läuft die Cyber-Einordnung ab
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Kurze Anfrage senden
Sie teilen uns kurz mit, welche Daten Sie verarbeiten und wie stark Sie von IT abhängen.
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Persönliches Gespräch
Wir klären Ihr individuelles Risiko und die passende Deckungssumme gemeinsam am Telefon.
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Verständliche Empfehlung
Sie erhalten eine klare, nachvollziehbare Einordnung – ohne Verkaufsdruck.
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Laufende Betreuung
Bei wachsender Digitalisierung Ihres Betriebs passen wir den Schutz an.
Cyberrisiko prüfen lassen
Wir ordnen ein, welches Cyberrisiko zu Ihrem Betrieb passt und wie Sie sich gegen Eigen- und Fremdschäden absichern können.
Fragen zur Cyberversicherung
Weitere Themen zur Betriebsabsicherung
Cyberversicherung, D&O und Elektronikversicherung hängen inhaltlich zusammen, schützen aber unterschiedliche Dinge.
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