Cyberversicherung

Cyberversicherung: Schutz vor Hackerangriff, Datenmissbrauch und Erpressung

Kleine und mittelständische Betriebe sind beliebte Ziele für Cyberkriminalität – ihre Systeme sind oft schlechter geschützt als bei Großunternehmen. Die Cyberversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, egal ob Sie selbst betroffen sind oder Dritte durch einen Datenmissbrauch in Ihrem Betrieb geschädigt werden.

Anbieterübergreifende Einordnung · persönliche Betreuung · transparente Empfehlung

Warum ein Cyberangriff jeden Betrieb treffen kann

Kleine und mittelständische Betriebe sind beliebte Ziele, da ihr Datenmaterial oft schlechter geschützt ist als bei Großkonzernen – und gerade Handwerksbetriebe verwalten mit Kunden-, Rechnungs- und Kontodaten (z. B. für SEPA-Lastschriften) genau die Art von Daten, die für Angreifer verwertbar ist. Es bedarf heute keiner besonderen Kenntnisse mehr, um als Täter aktiv zu werden – Tools sind frei im Internet verfügbar. Besonders unterschätzt: Wer durch unzureichende Datensicherung eine Schädigung Dritter begünstigt, haftet nach der Rechtsprechung als Mitschuldiger.

Typische Auslöser für eine Prüfung

  • Sie verwalten Kunden-, Zahlungs- oder Gesundheitsdaten digital
  • Ihr Betrieb hängt von Website, Onlineshop oder E-Mail-Kommunikation ab
  • Sie wissen nicht genau, was bei einem Hackerangriff auf Sie zukäme
  • Sie möchten Eigenschäden und Haftungsansprüche Dritter gemeinsam absichern

Unser Ansatz

Wir ordnen ein, welches Cyberrisiko zu Ihrem Betrieb passt und ob Eigen- und Fremdschadendeckung gemeinsam sinnvoll sind – ohne Sie mit Fachbegriffen zu überfordern.

Cyberrisiko einordnen lassen
Leistungsüberblick

Was die Cyberversicherung leistet

Versichert werden – je nach Vertragsumfang – sowohl Eigenschäden als auch Haftpflichtansprüche Dritter, die aus dem Missbrauch von in Ihrem Betrieb gespeicherten Daten entstehen.

Eigenschäden

IT-Forensik, Wiederherstellungskosten und Sicherheitsverbesserungen nach einem Angriff auf Ihre eigenen Systeme.

Fremdschäden (Haftpflicht)

Gerechtfertigte Ansprüche Dritter, wenn deren Daten aus Ihrem Betrieb missbraucht wurden.

Betriebsunterbrechung

Ertragsausfall, wenn Ihre IT-Systeme durch einen Cyberangriff lahmgelegt sind.

Krisenmanagement

Rechtsberatung, PR-Beratung und Kreditüberwachungsdienstleistungen für Betroffene.

Grundsätzlich nicht versichert: vorsätzliche Schäden, Kriegs-/Terrorfolgen, Geldbußen und -strafen sowie Schäden im Binnenverhältnis von Versicherungsnehmer und mitversicherter Person.

Wissensbereich

Die wichtigsten Cyber-Gefahren im Überblick

Die Cyberversicherung deckt kein einzelnes Risiko ab, sondern ein Bündel unterschiedlicher Gefahrenarten – gut zu wissen, welche das konkret sind:

Phishing

Der häufigste Angriffsweg überhaupt: per gefälschter E-Mail oder Webseite versuchen Täter, Zugangs- oder Zahlungsdaten zu erbeuten – kein technischer Einbruch nötig, allein die Täuschung reicht.

Social Engineering / Fake President

Betrüger geben sich als Vorgesetzte, Geschäftspartner oder Lieferanten aus und bringen Mitarbeitende dazu, Überweisungen vorzunehmen – gerade ohne Vier-Augen-Prinzip bei Zahlungsfreigaben ein reales Risiko.

DoS-/DDoS-Attacke

Die Nichtverfügbarkeit eines eigentlich verfügbaren Dienstes, meist durch mutwillige Überlastung eines Servers verursacht. Wirken viele Systeme gleichzeitig zusammen, spricht man von einer verteilten Dienstblockade (DDoS).

Datenmissbrauch

Am häufigsten der betrügerische Missbrauch von Bank- und Kreditkartendaten der eigenen Kunden, aber auch Industriespionage. Zugang erhält der Täter über Schadsoftware, gestohlene Hardware oder über Mitarbeiter.

Datensabotage

Daten werden beschädigt, verändert oder gelöscht – über ein Schadprogramm oder gezielt durch einen Eindringling.

Digitale Erpressung (Ransomware)

Schadprogramme blockieren den Zugriff auf die eigenen Systeme, eine Zahlung soll die Freigabe erwirken. Auch Erpressung mit angedrohten DDoS-Attacken oder der Veröffentlichung erbeuteter Kundendaten kommt vor.

Mithaftung

Wer durch unzureichende Sicherung des eigenen Datenbestandes eine Schädigung Dritter begünstigt, gilt nach der Rechtsprechung als Mitschuldiger – unabhängig davon, ob man selbst Opfer des ursprünglichen Angriffs war. Rechtliche Grundlage u. a.: IT-Sicherheitsgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung, § 202a ff. StGB.

Quelle: VEMA-Broschüre Schutz vor Cyber-Risiken, Stand 01/2026
Aus der Praxis

Typische Schadenbeispiele

Sanitär-/Heizungsbetrieb: Rechnungsbetrug

Die Buchhaltung erhält eine Rechnung eines bekannten Großhändlers – die Bankverbindung weicht nur in einer Ziffer von der echten ab. Ein Angreifer hatte sich unbemerkt in die E-Mail-Kommunikation eingeschaltet und die Zahlungsdaten manipuliert.

Elektrobetrieb: Fake-President-Betrug

Ein neuer Buchhaltungsmitarbeiter erhält eine täuschend echte E-Mail des „Chefs“ mit der dringenden Bitte um eine Überweisung an einen Lieferanten – 6.000 € sind verloren, bevor der Betrug auffällt.

Baustoffhandel: DDoS-Attacke

Ein Bot-Netz legt den Online-Shop eines Baustoff- und Fliesenhandels eine komplette Woche lahm – rund 70 % des Tagesumsatzes fallen in dieser Zeit aus.

Kfz-Meisterbetrieb: Kundendaten gehackt

Täter erbeuten sämtliche gespeicherten Zahlungsdaten der Kunden aus der Werkstattverwaltung – es folgen Schadenersatzforderungen der betroffenen Banken.

Schreinerei: Kundendaten gelöscht

Ein Auszubildender öffnet in der Mittagspause eine infizierte Datei – der Virus verbreitet sich im Netzwerk und löscht unwiederbringlich Kundendateien und CAD-Zeichnungen laufender Aufträge.

Malerbetrieb: Erpressungstrojaner

Ein Verschlüsselungstrojaner blockiert die Kundenverwaltung mit hinterlegten Kontodaten für SEPA-Lastschriften – tagelang können keine neuen Rechnungen gestellt werden. Der IT-Dienstleister muss das System komplett neu aufsetzen; ein Lösegeld wird bewusst nicht gezahlt, da eine Freigabe ohnehin nicht garantiert ist.

Aus der Beratungspraxis

Häufige Fehler

  • Cyber-Risiken werden als abstrakte Gefahr für Großkonzerne abgetan, obwohl gerade KMU beliebte Ziele sind – ihre Systeme sind oft schlechter geschützt.
  • Übersehen wird, dass man auch als „unfreiwilliger Helfer“ für Schäden Dritter haftbar gemacht werden kann, wenn die eigene Datensicherung unzureichend war.
  • Nur Eigenschäden oder nur Fremdschäden (Haftpflichtansprüche Dritter) abgesichert statt beides gemeinsam.
Kostenlos & unverbindlich

So läuft die Cyber-Einordnung ab

  1. Kurze Anfrage senden

    Sie teilen uns kurz mit, welche Daten Sie verarbeiten und wie stark Sie von IT abhängen.

  2. Persönliches Gespräch

    Wir klären Ihr individuelles Risiko und die passende Deckungssumme gemeinsam am Telefon.

  3. Verständliche Empfehlung

    Sie erhalten eine klare, nachvollziehbare Einordnung – ohne Verkaufsdruck.

  4. Laufende Betreuung

    Bei wachsender Digitalisierung Ihres Betriebs passen wir den Schutz an.

Cyberrisiko prüfen lassen

Wir ordnen ein, welches Cyberrisiko zu Ihrem Betrieb passt und wie Sie sich gegen Eigen- und Fremdschäden absichern können.

Fragen zur Cyberversicherung

Für alle Gewerbetreibenden, Freiberufler und Betriebsinhaber, die Daten nicht nur in Papierform verwalten – praktisch jeder Betrieb mit Kundendatenbank, E-Mail-Verkehr oder Onlineshop.
Nein. Kleine und mittelständische Unternehmen sind gerade wegen oft schlechter geschützter Systeme beliebte Ziele – besonders, wenn sie wie die meisten Handwerksbetriebe Kunden- und Zahlungsdaten digital verwalten.
Ja, unter Umständen. Wer durch unzureichende Sicherung des eigenen Datenbestandes eine Schädigung Dritter begünstigt, gilt nach der Rechtsprechung als Mitschuldiger – unabhängig davon, ob man selbst Opfer des ursprünglichen Angriffs war.
U. a. vorsätzlich verursachte Schäden, Kriegs-/Terrorfolgen, Geldbußen und Geldstrafen sowie Schäden im Binnenverhältnis von Versicherungsnehmer und mitversicherter Person – die genauen Ausschlüsse sind stark tarifabhängig.
Weiterführend

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Felix Marquardt – VOMA Assekuranz

Fachlich geprüft von Felix Marquardt

  • Versicherungskaufmann (IHK)
  • Fachmann für Immobiliardarlehen (IHK)
  • Geschäftsführer der VOMA Assekuranz Versicherungsmakler GmbH

Die Inhalte dieser Seite wurden mit größter Sorgfalt erstellt und fachlich geprüft. Sie dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen, Tarifbestimmungen sowie die Annahmerichtlinien des jeweiligen Versicherers. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Letzte fachliche Aktualisierung: 09/07/2026