Funktionelle Invaliditätsabsicherung

Ein breiter Basisschutz für mehrere Risiken zugleich

Die Funktionelle Invaliditätsabsicherung (FI) bündelt mehrere Absicherungsbedürfnisse in einem Vertrag: Sie zahlt eine monatliche Rente bei Unfall mit bleibender Invalidität, Organschäden, schweren Erkrankungen, Verlust von Grundfähigkeiten oder Eintritt des Pflegefalls.

Anbieterübergreifende Einordnung · persönliche Betreuung · transparente Empfehlung

Die “eierlegende Wollmilchsau” unter den Tarifen

Die FI deckt mehrere Absicherungsbedürfnisse gleichzeitig ab, kann dabei aber – ähnlich einem Hausmeister im Vergleich zum spezialisierten Handwerker – keinen der Einzelbereiche so tief absichern wie eine spezialisierte Sparte. Dennoch ist sie eine interessante Ergänzung zur BU oder zur Unfallversicherung mit Kapitalzahlung, besonders für Personen unter 60 Jahren, die zu überschaubarem Beitrag in vielen Bereichen zumindest einen Basisschutz suchen.

Typische Auslöser für eine Prüfung

  • Ergänzung zu bestehendem BU-/Unfallschutz
  • Übergangslösung für Kinder ohne vollwertigen BU-Schutz
  • Wunsch nach breitem Basisschutz zu überschaubarem Beitrag
  • Alter unter 60 Jahre

Unser Ansatz

Wir prüfen, ob die FI als Ergänzung zu Ihrem bestehenden Schutz oder als Übergangslösung sinnvoll ist – und welche der fünf Auslöser für Ihre Situation am relevantesten sind.

Schutz einordnen lassen
Leistungsüberblick

Fünf Auslöser in einem Vertrag

Versichert sind die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch eines der folgenden fünf Ereignisse:

Unfall

Bleibende Invalidität durch ein Unfallereignis.

Organschäden & schwere Erkrankung

Schädigung eines Hauptorgans oder Diagnose einer schweren Erkrankung.

Verlust von Grundfähigkeiten

Etwa Sehen, Sprechen oder Gehen – analog zur eigenständigen Grundfähigkeitsversicherung.

Pflegefall

Eintritt der Pflegebedürftigkeit zählt ebenfalls zu den versicherten Ereignissen.

Nicht versichert sind u. a. Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit – die FI deckt ausschließlich die genannten, konkret benannten Ereignisse.

Aus der Praxis

Typische Schadenbeispiele

Sturz von der Leiter

Ein Mann stürzt beim Reinigen der Dachrinne von der Leiter, bricht sich beide Arme und erleidet eine Rückenmarksverletzung, die ihn vom Becken an lähmt – er erhält lebenslang eine monatliche Rente.

Herzschädigung bei einem Kind

Ein Kind erleidet auf seiner Geburtstagsfeier eine Herzschädigung infolge einer vorangegangenen Erkrankung – die von den Eltern abgeschlossene FI leistet lebenslang die vereinbarte Rente, da auch Organschäden mitversichert sind.

Erblindung durch Diabetes

Ein Mann erblindet als Folge einer diabetischen Retinopathie – seine bereits vor der Diagnose abgeschlossene FI zahlt durch den Verlust einer versicherten Grundfähigkeit die vereinbarte Rente.

Aus der Beratungspraxis

Häufige Fehler

  • Die FI wird als vollwertiger BU-Ersatz missverstanden – sie deckt weder Berufsunfähigkeit noch Erwerbsunfähigkeit ab, sondern ausschließlich die konkret benannten Ereignisse.
  • Es wird übersehen, dass die FI noch nicht lange am deutschen Markt etabliert ist – die Schadenpraxis ist entsprechend weniger erprobt als bei BU oder Unfallversicherung.
  • Die FI wird isoliert statt als Ergänzung zu BU oder Unfallversicherung betrachtet.
Kostenlos & unverbindlich

So läuft die Prüfung ab

  1. Kurze Anfrage senden

    Sie hinterlassen uns Ihre Kontaktdaten – ganz ohne umfangreiches Formular.

  2. Persönliches Gespräch

    Wir klären, ob die FI als Ergänzung oder Übergangslösung zu Ihrer Situation passt.

  3. Verständliche Einschätzung

    Sie erhalten eine klare, nachvollziehbare Empfehlung – ohne Verkaufsdruck.

  4. Laufende Betreuung

    Wir begleiten Sie dauerhaft, etwa beim Übergang in einen vollwertigen BU-Schutz.

Breiten Basisschutz strukturiert prüfen

Wir ordnen ein, ob die FI als Ergänzung zu Ihrem bestehenden Schutz oder als Übergangslösung sinnvoll ist.

Fragen zur Funktionellen Invaliditätsabsicherung

Nein. Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit sind ausdrücklich nicht mitversichert – die FI deckt andere, konkret benannte Ereignisse ab und eignet sich als Ergänzung, nicht als Ersatz.
Für Personen unter 60, die einen breiten, aber nicht sehr tiefen Basisschutz zu überschaubarem Beitrag suchen – etwa als Übergangslösung für Kinder, bis eine vollwertige BU infrage kommt, oder als Ergänzung zu bestehendem Schutz.
Ja, der Eintritt des Pflegefalls zählt zu den versicherten Ereignissen.
Steffi Heller – VOMA Assekuranz

Fachlich geprüft von Steffi Heller

  • Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK)

Die Inhalte dieser Seite wurden mit größter Sorgfalt erstellt und fachlich geprüft. Sie dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen, Tarifbestimmungen sowie die Annahmerichtlinien des jeweiligen Versicherers. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Letzte fachliche Aktualisierung: 08/07/2026