Wohnen & Eigentum

Grobe Fahrlässigkeit in der Wohngebäudeversicherung – verständlich erklärt

2 Min. Lesezeit21/05/2025

Viele Eigentümer gehen davon aus, dass ihre Wohngebäudeversicherung zuverlässig schützt.

Viele Versicherte sind noch in älteren Tarifen versichert, die keinen Schutz bei grober Fahrlässigkeit enthalten. Das kann im Schadenfall zu finanziellen Einschränkungen führen – trotz bestehender Versicherung. In der Wohngebäudeversicherung spielt dabei insbesondere der Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit eine zentrale Rolle.


Was ist grobe Fahrlässigkeit?

Der Begriff „grobe Fahrlässigkeit“ beschreibt ein Verhalten, bei dem grundlegende Sorgfaltspflichten in besonderem Maße verletzt werden – obwohl man es besser wissen müsste.

In der Wohngebäudeversicherung geht es dabei häufig um alltägliche Situationen, nicht um vorsätzliches Handeln.

Beispiele:

  • Eine Kerze wird unbeaufsichtigt gelassen und löst einen Brand aus
  • Ein Fenster bleibt bei Sturm offen, Regen dringt ins Gebäude ein
  • Ein Wasserhahn läuft über längere Zeit, Wasser tritt aus

Was bedeutet das im Schadenfall?

Verzichtet der Versicherer nicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit, kann das im Schadenfall verschiedene Folgen haben:

  • Kürzung der Entschädigung
  • Teilweise oder vollständige Ablehnung der Leistung
  • Aufwendige Prüfung des Verhaltens vor dem Schaden

Je nach Schadenhöhe können dabei erhebliche Kosten entstehen, die selbst zu tragen sind.


Ältere Tarife

Viele ältere Wohngebäudeversicherungen – insbesondere vor 2010 – enthalten keinen vollständigen Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit. Der Versicherungsschutz kann dadurch eingeschränkt sein.


Moderne Tarife

Moderne Tarife verzichten in der Regel auf diesen Einwand. Schäden werden auch bei grober Fahrlässigkeit reguliert, sofern kein Vorsatz vorliegt.


Wichtige Formulierung im Vertrag

„Der Versicherer verzichtet auf das Recht, die Leistung bei grober Fahrlässigkeit zu kürzen.“


Vorgehensweise:

  • Versicherungsvertrag prüfen
  • Absicherung neutral einordnen
  • Auf dieser Basis entscheiden

Fazit

Grobe Fahrlässigkeit ist kein Ausnahmefall, sondern Teil des Alltags. Entscheidend ist, wie die Wohngebäudeversicherung damit umgeht.

Wer seinen Vertrag kennt und richtig einordnet, schafft Klarheit und vermeidet Unsicherheit im Schadenfall. Lassen Sie Ihre Wohngebäudeversicherung unverbindlich prüfen, wenn Sie unsicher sind, ob Ihr bestehender Vertrag auf grobe Fahrlässigkeit verzichtet.

Fachlich geprüft von Felix Marquardt

  • Versicherungskaufmann (IHK)
  • Fachmann für Immobiliardarlehen (IHK)
  • Geschäftsführer der VOMA Assekuranz Versicherungsmakler GmbH

Letzte fachliche Aktualisierung: 04/07/2026

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