Wohnen & Eigentum

Wohngebäudeversicherung im Vergleich 2025: Was leisten VEMA-Konzepte wirklich?

2 Min. Lesezeit16/06/2025

Wohngebäudeversicherung im Wandel: Mehr Leistung – aber auch mehr Beitrag?

Die Wohngebäudeversicherung ist 2025 so gefragt wie selten zuvor. Doch mit neuen Tarifwelten steigen auch die Beiträge – laut einer aktuellen Analyse von Franke & Bornberg um über 40 % in nur fünf Jahren.

Aber: Mehr Beitrag heißt nicht automatisch mehr Leistung.


Was sagt die Studie von Franke & Bornberg?

Mehr Top-Tarife
Der Anteil der Tarife mit Bestnote „FFF“ stieg von 7 % auf 34 %.

Höhere Beiträge
Im Durchschnitt über 40 % Beitragsanstieg seit 2018.

Leistungslücken
Viele Altverträge sind schwach bei grober Fahrlässigkeit, Elementar- oder Leitungswasserschäden.


Vergleich mit VEMA-Konzepten

Grobe Fahrlässigkeit

Voller Schutz bis zur Versicherungssumme – bei den meisten VEMA-Konzepten.
Deutlich reduziertes Leistungskürzungsrisiko bei typischen Alltagspannen.

Unterversicherungsverzicht

Schutz auch bei Fehleinschätzung der Versicherungssumme – in der Regel ohne Abzüge bei Teilschäden oder korrekt ermitteltem Wert.

Leitungswasserschäden & Rohre

Top-Leistungen unter anderem bei Rohrverstopfungen, Frostschäden oder Wurzeleinwuchs – vielfach bis zur Versicherungssumme.

Elementardeckung

Rückstau, Grundwasser, Starkregen – oft ohne Rückstauklappe und mit kurzer oder keiner Wartezeit.

Unbenannte Gefahren

Erweiterter Schutz für seltene, unvorhergesehene Ereignisse mit geringer Selbstbeteiligung (ab 150 €).


Unser Fazit

Die VEMA-Konzepte bieten klare Leistungen, faire Bedingungen und starke Leistungserweiterungen – transparent und verlässlich.


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Quelle: AssCompact vom 12.06.2025: „Franke und Bornberg: Wohngebäudetarife besser, aber auch teurer“

Felix Marquardt – VOMA Assekuranz

Fachlich geprüft von Felix Marquardt

  • Versicherungskaufmann (IHK)
  • Fachmann für Immobiliardarlehen (IHK)
  • Geschäftsführer der VOMA Assekuranz Versicherungsmakler GmbH

Die Inhalte dieser Seite wurden mit größter Sorgfalt erstellt und fachlich geprüft. Sie dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen, Tarifbestimmungen sowie die Annahmerichtlinien des jeweiligen Versicherers. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Letzte fachliche Aktualisierung: 04/07/2026

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