Maschinenversicherung

Maschinen­versicherung für Werkstatt & Baustelle

Bedienungsfehler, Kurzschluss oder ein Materialfehler im Bauteil – bei Maschinenschäden zählt oft die innere Ursache, nicht die äußere Einwirkung. Genau diese Lücke schließt die Maschinenversicherung, egal ob Ihre Anlagen fest in der Halle stehen oder auf der Baustelle im Einsatz sind.

Anbieterübergreifende Einordnung · persönliche Betreuung · transparente Empfehlung

Warum die Geschäftsinhaltsversicherung hier nicht ausreicht

Maschinen sind für Handwerks- und Produktionsbetriebe zentrale Anlagegüter. Anders als die Geschäftsinhaltsversicherung deckt die Maschinenversicherung auch innere Ursachen ab – etwa Bedienungsfehler oder Materialfehler. Ein Ausfall bedeutet zudem häufig einen Betriebsstillstand, der zusätzlich finanziell absichert werden kann.

Typische Auslöser für eine Prüfung

  • Investition in eine neue CNC-Anlage oder Fertigungsmaschine
  • Bagger, Radlader oder Kran im Baustelleneinsatz
  • Versicherungssumme basiert noch auf dem Rechnungsbetrag statt Listenpreis
  • Geplante Montage einer neuen Anlage

Unser Ansatz

Wir prüfen, ob Ihre Versicherungssumme korrekt auf Basis des Listenpreises ermittelt ist und welcher Schutz zu Ihrem Maschinenpark passt.

Maschinenpark einordnen lassen
Leistungsüberblick

Was diese Versicherung absichert

Versicherbar sind alle stationären, fahrbaren, maschinellen und elektrischen Einrichtungen sowie sonstige technische Anlagen – von Bohr- und Fräsmaschinen über Hallenkräne bis zu Baggern, Radladern und Gabelstaplern.

Menschliche Ursachen

Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit.

Produktfehler

Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler.

Technische Störungen

Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Versagen von Sicherheitseinrichtungen.

Naturgewalten

Sturm, Frost, Eisgang.

Nicht versichert ist reiner Verschleiß – Folgeschäden daraus sind jedoch mitversichert. Schäden durch Feuer sind bei stationären Maschinen über die Geschäftsinhaltsversicherung abzudecken.

Zwei Maschinengruppen, ein Vertrag

Stationäre und fahrbare Maschinen

Stationäre Maschinen

Ortsfeste Anlagen in Werkstatt oder Produktionshalle. Praxisrelevant sind vor allem Bedienungsfehler bei CNC-Anlagen, Kurzschlüsse in der Fertigungshalle und mutwillige Beschädigung durch Mitarbeitende.

Beispiel: Ein Programmierfehler an einer CNC-Drehmaschine führt zur Kollision zwischen Spannfutter und Werkzeugrevolver.

Fahrbare & transportable Maschinen

Mobile Geräte im Einsatz vor Ort, etwa auf Baustellen. Zusätzlich mitversichert sind hier Transportschäden, Diebstahl und Unfälle beim Arbeitseinsatz sowie Glasbruchschäden.

Beispiel: Ein Kran kippt um, weil der Untergrund dem Druck der Kranstützen nicht standhält.

Anfragepflichtig bzw. gesondert zu prüfen: spezielle Einsatzgebiete, nicht mehr serienmäßig hergestellte Ersatzteile, Belegenheit im Ausland, hohe Vorschadenquoten oder alte Maschinen.

Aus der Beratungspraxis

Häufige Fehler

  • Bei der Versicherungssumme wird der tatsächlich bezahlte Rechnungsbetrag statt des Listenpreises angegeben – Rabatte müssen wieder hinzugerechnet werden, sonst droht eine Unterversicherung.
  • Neu angeschafftes Maschinenzubehör wird nicht in die Versicherungssumme aufgenommen.
  • Neue Maschinen werden dem Versicherer nicht unverzüglich gemeldet – sie gelten erst ab Aufnahme in den Vertrag als mitversichert.
  • Verschleiß wird mit einem versicherten Schaden verwechselt – reiner Verschleiß ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Für Montagefirmen und Auftraggeber

Montageversicherung

Wird eine neue Anlage montiert, tragen Auftraggeber, Montagefirmen, Hersteller und Lieferanten das Risiko, dass Konstruktions-, Material- oder Montagefehler bereits erbrachte Leistungen zerstören – ebenso Feuer, mutwillige Beschädigung oder höhere Gewalt.

Beispiel: Wasserkraftwerk

Bei der Montage einer Turbine wird eine Dichtung zu stark angezogen; im Probebetrieb entsteht ein Hitzestau, der zu einem Brand führt.

Beispiel: Biogasanlage

Ein frisch montiertes Blockheizkraftwerk wird nachts entwendet, das ebenfalls montierte Rührwerk dabei erheblich beschädigt.

Versichert ist das gesamte Montageobjekt, auf Wunsch auch die Montageausrüstung. Empfehlenswert ist ergänzend eine Montage-Betriebsunterbrechungs-Versicherung, die entgangenen Gewinn während der Unterbrechung ersetzt.

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Unverbindlich & strukturiert

So läuft die Prüfung ab

  1. Kurze Anfrage senden

    Sie teilen uns kurz mit, welche Maschinen versichert werden sollen.

  2. Persönliches Gespräch

    Wir klären Listenpreise, Einsatzorte und Zusatzrisiken gemeinsam am Telefon.

  3. Verständliche Einordnung

    Sie erhalten eine klare, nachvollziehbare Empfehlung.

  4. Laufende Betreuung

    Bei jeder neuen Maschine sind wir für die Meldung an Ihrer Seite.

Maschinenpark prüfen lassen

Wir ordnen Ihre bestehende Absicherung ein oder ergänzen eine eigenständige Maschinenversicherung.

Fragen zur Maschinenversicherung

Der Neuwert ist der ursprüngliche Anschaffungs- bzw. Listenpreis der Maschine. Der Zeitwert beschreibt den Wert, den die Maschine zu einem bestimmten Zeitpunkt noch besitzt. Bei einem Totalschaden wird nur der Zeitwert erstattet.
Reiner Verschleiß ist grundsätzlich ausgeschlossen; bei Verschleißteilen erfolgt im Schadenfall zudem ein Abzug „neu für alt“. Etwaige durch Verschleiß verursachte Folgeschäden sind versichert.
Sie müssen die neue Maschine unverzüglich dem Versicherer melden – erst ab Aufnahme in den Vertrag gilt sie als mitversichert.
Ja, beide Bereiche lassen sich in einer Maschinenversicherung kombinieren; die konkreten Gefahren – etwa Feuer oder Diebstahl bei fahrbaren Geräten – unterscheiden sich aber je nach Maschinentyp.
Felix Marquardt – VOMA Assekuranz

Fachlich geprüft von Felix Marquardt

  • Versicherungskaufmann (IHK)
  • Fachmann für Immobiliardarlehen (IHK)
  • Geschäftsführer der VOMA Assekuranz Versicherungsmakler GmbH

Die Inhalte dieser Seite wurden mit größter Sorgfalt erstellt und fachlich geprüft. Sie dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen, Tarifbestimmungen sowie die Annahmerichtlinien des jeweiligen Versicherers. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Letzte fachliche Aktualisierung: 09/07/2026