Verkehrshaftungsversicherung

Pflichtversicherung für Frachtführer

Wer gewerblich fremde Güter transportiert, haftet dafür mit dem eigenen Betriebsvermögen. Ab 3,5 t Gesamtgewicht ist die Verkehrshaftungsversicherung gesetzlich vorgeschrieben – ohne sie darf gar nicht erst als Frachtführer gearbeitet werden.

Anbieterübergreifende Einordnung · persönliche Betreuung · transparente Empfehlung

Warum das mehr als eine Formalität ist

Solange sich fremde Fracht in Ihrer Obhut befindet, tragen Sie besondere Verantwortung für deren unversehrte Beschaffenheit. Kommt es zu Schäden, haften Sie dafür mit Ihrem Betriebsvermögen (§§ 425 ff. HGB). Das Güterkraftverkehrsgesetz regelt zusätzlich, dass ohne eine Verkehrshaftungsversicherung erst gar nicht als Frachtführer tätig werden darf.

Wann relevant

  • Fahrzeuge/Gespanne über 3,5 t Gesamtgewicht (Pflicht)
  • Gewerblicher Transport von Gütern für Auftraggeber
  • Gewerbeanmeldung als Frachtführer
  • Grenzüberschreitende Transporte (CMR-Haftung)

Unser Ansatz

Wir ermitteln den passenden Haftungskorridor und prüfen, ob zusätzlich eine Transportversicherung für Ihre Auftraggeber sinnvoll ist.

Verkehrshaftung einordnen lassen
Leistungsüberblick

Was diese Versicherung absichert

Versichert ist Ihre Haftung als Frachtführer für Transporte mit den im Vertrag genannten Fahrzeugen während der Beförderung und der damit im Zusammenhang stehenden Lagerung.

Reparatur-/Ersatzkosten

Für Schäden am Transportgut sowie Beitrag zur großen Haverei.

Feststellungskosten

Schadenabwendungs-, -minderungs- und Feststellungskosten, inkl. Havariekommissar.

Umladung & Lagerung

Kosten der Umladung, einstweiligen Lagerung und Mehrkosten der Weiterbeförderung.

Haftungskorridor

HGB: 8,33 SZR (ca. 10 €/kg), üblicher Korridor 2–40 SZR. Grenzüberschreitend: CMR-Übereinkommen.

Ihre Haftung ist ausgeschlossen bei Unabwendbarkeit, ungenügender Kennzeichnung, mangelhafter Verpackung/Verladung durch den Absender oder hoheitlichen Eingriffen.

Nicht verwechseln

Verkehrshaftung ist nicht dasselbe wie Transportversicherung

Da Ihre Haftung als Frachtführer in den meisten Fällen der Höhe nach begrenzt ist, entsteht gerade bei hochwertigen Ladungen ein Restrisiko für Versender bzw. Empfänger. Dieses Risiko lässt sich nur über eine separate Transportversicherung aus Sicht des Waren-Eigentümers schließen – nicht über Ihre eigene Verkehrshaftungsversicherung.

Zur Transportversicherung

Aus der Beratungspraxis

Häufige Fehler

  • Es wird angenommen, die eigene Kfz-Versicherung decke auch Schäden an fremder Ladung ab – tut sie nicht.
  • Betrieb eines Fahrzeugs über 3,5 t ohne Verkehrshaftungsversicherung – hier handelt es sich um eine Pflicht, nicht um eine Kann-Entscheidung.
  • Verkehrshaftungs- und Transportversicherung werden verwechselt – beide sichern unterschiedliche Parteien gegen unterschiedliche Risiken ab.
Unverbindlich & strukturiert

So läuft die Prüfung ab

  1. Kurze Anfrage senden

    Sie teilen uns Fahrzeuggewicht und Güterart mit.

  2. Persönliches Gespräch

    Wir klären Haftungskorridor und Einsatzgebiet gemeinsam am Telefon.

  3. Verständliche Einordnung

    Sie erhalten eine klare, nachvollziehbare Empfehlung.

  4. Laufende Betreuung

    Bei neuen Fahrzeugen oder Auftraggebern sind wir an Ihrer Seite.

Verkehrshaftung prüfen lassen

Wir ermitteln den passenden Haftungskorridor für Ihren gewerblichen Gütertransport.

Fragen zur Verkehrshaftungsversicherung

Für Fahrzeuge oder Gespanne mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht ist sie gesetzlich vorgeschrieben, kontrollierbar durch das Bundesamt für Güterverkehr und Voraussetzung für die Gewerbeanmeldung als Frachtführer.
In diesem Fall kann es zu einer Haftungsdurchbrechung kommen (§ 435 HGB): Die Haftungsgrenzen entfallen, Sie haften bis zum vollen Warenwert, und die Verkehrshaftungsversicherung ist von der Leistung frei.
Nicht immer – da die Haftung der Höhe nach begrenzt ist (üblicherweise 2–40 SZR), kann bei besonders hochwertigen Gütern eine zusätzliche Transportversicherung aus Sicht des Warenbesitzers sinnvoll sein.
Felix Marquardt – VOMA Assekuranz

Fachlich geprüft von Felix Marquardt

  • Versicherungskaufmann (IHK)
  • Fachmann für Immobiliardarlehen (IHK)
  • Geschäftsführer der VOMA Assekuranz Versicherungsmakler GmbH

Die Inhalte dieser Seite wurden mit größter Sorgfalt erstellt und fachlich geprüft. Sie dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen, Tarifbestimmungen sowie die Annahmerichtlinien des jeweiligen Versicherers. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Letzte fachliche Aktualisierung: 09/07/2026