Berufsunfähigkeitsversicherung

Der wichtigste Schutz für Ihre Arbeitskraft

Etwa jeder vierte Erwerbstätige wird im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr zu mindestens 50 % ausüben können.

Anbieterübergreifende Einordnung · persönliche Betreuung · transparente Empfehlung

Warum diese Versicherung zu den wichtigsten überhaupt zählt

Für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente faktisch abgeschafft – es bleibt nur eine zweistufige Erwerbsminderungsrente, die in der Spitze rund 38 % des letzten Bruttoeinkommens erreicht, in der Praxis häufig deutlich weniger. Die Ursachen für Berufsunfähigkeit haben sich gewandelt: Neben Erkrankungen des Bewegungsapparates sowie Herz- und Kreislauferkrankungen zählen heute vor allem psychische Belastungen zu den häufigsten Auslösern – ein Risiko, das längst nicht nur körperlich Tätige betrifft.

Typische Auslöser für eine Prüfung

  • Berufseinstieg, Schule, Ausbildung oder Studium
  • Übernahme in den späteren Beruf nach der Ausbildung
  • Bislang gar kein oder ein unzureichender BU-Schutz
  • Verbeamtung (Dienstunfähigkeitsklausel relevant)

Unser Ansatz

Wir prüfen, ob die vereinbarte Rentenhöhe ausreicht, ob der Tarif auf die abstrakte Verweisung verzichtet und ob eine Nachversicherungsgarantie sinnvoll ist.

Schutz einordnen lassen
Leistungsüberblick

Was diese Versicherung absichert

Versichert sind die finanziellen Folgen, wenn Sie infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande sind, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu mindestens 50 % auszuüben.

Monatliche Rente

Vereinbarte Rentenzahlung bei bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit, in der Regel bis zum geplanten Renteneintritt.

Beitragsfreistellung

Der Vertrag wird im Leistungsfall beitragsfrei gestellt – keine doppelte Belastung während der Berufsunfähigkeit.

Nachversicherungsgarantie

Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Gehaltssteigerung, Heirat oder Geburt eines Kindes.

Verzicht auf abstrakte Verweisung

Moderne Bedingungswerke verweisen nicht auf einen theoretisch noch möglichen anderen Beruf.

Nicht versichert sind u. a. Berufsunfähigkeit unter 50 %, Terror-/Kriegsereignisse, Vorsatz sowie bei Vertragsabschluss bereits bestehende Erkrankungen.

Eine Rechnung, die kaum jemand macht

Der größte Vermögenswert wird zu oft vernachlässigt

Ein 35-Jähriger mit 2.500 Euro monatlichem Einkommen (13 Monatsgehälter) verdient bei einer Gehaltssteigerung von 2 % p. a. in den nächsten 30 Jahren seines Arbeitslebens über 1,3 Mio. Euro – deutlich mehr als der Wert seines Sachvermögens (Auto, Einrichtung etc.). Die eigene Arbeitskraft ist damit regelmäßig der größte, gleichzeitig am wenigsten offensichtlich abgesicherte Vermögenswert.

Aus der Praxis

Typische Schadenbeispiele

Fahrradsturz in der Freizeit

Ein Schichtleiter stürzt in seiner Freizeit mit dem Fahrrad und verletzt sich so schwer, dass er seiner bisherigen Führungstätigkeit nicht mehr nachgehen kann – seine BU zahlt die vereinbarte Rente, während er nun eine andere Position bei seinem Arbeitgeber ausübt.

Depression unter Termindruck

Eine Abteilungsleiterin der Buchhaltung entwickelt unter starkem Termindruck eine schwere Depression und kann seit Monaten nicht mehr arbeiten – die BU-Rente sichert ihren Lebensstandard und deckt zusätzliche Behandlungskosten.

Aus der Beratungspraxis

Häufige Fehler

  • Der Abschluss einer BU wird bis in die Dreißiger oder Vierziger aufgeschoben – mit jedem Jahr steigen Beitrag und Ablehnungsrisiko.
  • Es wird angenommen, Berufsunfähigkeit betreffe nur körperlich anstrengende Berufe – tatsächlich sind psychische Erkrankungen heute eine der häufigsten Ursachen.
  • Die eigene Arbeitskraft wird als Vermögenswert unterschätzt, während Sachwerte wie Auto oder Hausrat selbstverständlich versichert werden.
Für besondere Zielgruppen

Drei besondere Konstellationen

Diese drei Themen hängen eng mit der Berufsunfähigkeitsversicherung zusammen, betreffen aber jeweils eine eigene Zielgruppe:

BU für Schüler, Azubis und Studenten

Auch wenn der spätere Beruf noch nicht feststeht, lohnt sich der frühe Abschluss: einfachere Gesundheitsprüfung, günstige Startertarife, spätere Übernahme in den Beruf möglich. Beispielrechnung: 1.000 € BU-Rente bis 67 Jahre kostet als 17-jähriger Gymnasiast rund 45 € monatlich, als 24-jähriger Berufstätiger je nach Beruf 70–105 €.

Für Beamte: Dienstunfähigkeitsklausel

Bei Beamten ist die Versorgung im Falle gesundheitsbedingter Dienstunfähigkeit statusabhängig und gesetzlich, nicht vertraglich geregelt. Besonders bei Beamten auf Widerruf oder auf Probe droht ohne Klausel bei Dienstunfähigkeit die Entlassung ohne versorgungsrechtliche Ansprüche.

Wenn eine BU nicht infrage kommt: Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Eine allgemeinere, meist günstigere Alternative: Der ausgeübte Beruf spielt keine Rolle, entscheidend ist nur, ob überhaupt noch irgendeine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden kann – relevant, wenn eine vollwertige BU aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen nicht möglich ist.

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Kostenlos & unverbindlich

So läuft die Prüfung ab

  1. Kurze Anfrage senden

    Sie hinterlassen uns Ihre Kontaktdaten – ganz ohne umfangreiches Formular.

  2. Persönliches Gespräch

    Wir klären Beruf, Einkommen und Vorerkrankungen gemeinsam am Telefon.

  3. Verständliche Einschätzung

    Sie erhalten eine klare, nachvollziehbare Empfehlung – ohne Verkaufsdruck.

  4. Laufende Betreuung

    Bei neuen Lebensereignissen (Gehalt, Familie) prüfen wir die Nachversicherungsgarantie mit Ihnen.

Ihre Arbeitskraft strukturiert absichern

Wir ordnen Ihre bestehende Absicherung ein oder passen sie an Ihre aktuelle Lebenssituation an – nachvollziehbar und ohne Verkaufsdruck.

Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

In der Regel ab mindestens 50 % Berufsunfähigkeit, festgestellt durch den behandelnden Arzt oder einen vom Versicherer beauftragten Arzt.
Eine als Schüler, Azubi oder Student abgeschlossene BU kann in der Regel mitgenommen und an den späteren Beruf angepasst werden – oft ohne erneute vollständige Gesundheitsprüfung dank Nachversicherungsgarantie.
Ja, sofern die Beeinträchtigung voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen anhält – ein dauerhafter Zustand ist keine Voraussetzung.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente erreicht in der Spitze nur rund 38 % des letzten Bruttoeinkommens – für die meisten reicht das nicht annähernd, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Steffi Heller – VOMA Assekuranz

Fachlich geprüft von Steffi Heller

  • Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK)

Die Inhalte dieser Seite wurden mit größter Sorgfalt erstellt und fachlich geprüft. Sie dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen, Tarifbestimmungen sowie die Annahmerichtlinien des jeweiligen Versicherers. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Letzte fachliche Aktualisierung: 08/07/2026