Risikolebensversicherung

Ihre Familie im Todesfall finanziell absichern

Der Tod eines nahestehenden Menschen ist eine belastende Zeit, in der finanzielle Sorgen nicht zusätzlich lasten sollten – doch Lebenshaltungskosten, Kredite oder ein Baudarlehen laufen unabhängig davon weiter. Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen.

Anbieterübergreifende Einordnung · persönliche Betreuung · transparente Empfehlung

Warum die gesetzliche Witwenrente meist nicht reicht

Die durchschnittliche Witwen-/Witwerrente beträgt gerade einmal rund 570 Euro im Monat und reicht nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Besonders für junge Familien mit Wohneigentum und Kindern sowie für Firmengründer steigt das Risiko einer existenzbedrohenden Lage durch den Tod des (Geschäfts-)Partners.

Typische Auslöser für eine Prüfung

  • Familiengründung oder Immobilienkauf
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Verpflichtungen
  • Gründung eines Unternehmens mit Geschäftspartner
  • Bestehender Vertrag seit Jahren nicht mehr geprüft

Unser Ansatz

Wir berechnen die passende Versicherungssumme nach der Drei-bis-fünf-Jahresgehälter-Faustformel und finden die zu Ihrer Finanzierung passende Tarifvariante.

Schutz einordnen lassen
Leistungsüberblick

Vier Tarifvarianten zur Auswahl

Als Faustformel für die Versicherungssumme gelten etwa drei bis fünf Brutto-Jahresgehälter, zuzüglich bestehender Darlehensbelastungen und Beerdigungskosten (durchschnittlich 4.000–6.000 €).

Konstante Summe

Bleibt über die Laufzeit gleich – hohe Planungssicherheit.

Steigend oder fallend

Passend etwa zu einer Immobilienfinanzierung mit abnehmender Restschuld.

Restschuldversicherung

Passt sich automatisch dem Tilgungsplan eines Darlehens an.

Verbundene Risikoversicherung

Deckt zwei Personen ab, Auszahlung beim ersten Todesfall, günstiger als zwei Einzelverträge.

Beiträge im Rahmen der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen absetzbar, Leistungen einkommensteuerfrei – unterliegen aber der Erbschaft-/Schenkungsteuer (Ausnahme: Partner-Risikoversicherung ohne Meldung ans Finanzamt).

Beispielrechnung

So entsteht eine Versorgungslücke

Ein 30-jähriger, verheirateter Alleinverdiener mit zwei Kindern und 3.500 Euro monatlichem Bruttogehalt hinterlässt bei seinem Tod eine monatliche Versorgungslücke von rund 1.745 Euro zwischen Nettogehalt und staatlicher Hinterbliebenenabsicherung – eine ausreichend hoch bemessene Risikolebensversicherung (laut Faustformel für diese Familie mindestens 150.000–200.000 Euro) schließt diese Lücke.

Aus der Beratungspraxis

Häufige Fehler

  • Die Versicherungssumme wird zu niedrig angesetzt – die Faustformel (drei bis fünf Brutto-Jahresgehälter plus Darlehen) wird nicht angewendet.
  • Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder Geschäftspartnern wird ein einzelner statt zwei getrennter Verträge abgeschlossen – kann zu steuerlichen Nachteilen führen.
  • Die Laufzeit wird zu kurz gewählt – eine Verlängerung ist meist nur mit erneuter Gesundheitsprüfung und höherem Beitrag möglich.
Kostenlos & unverbindlich

So läuft die Prüfung ab

  1. Kurze Anfrage senden

    Sie hinterlassen uns Ihre Kontaktdaten – ganz ohne umfangreiches Formular.

  2. Persönliches Gespräch

    Wir klären Familienstand, Darlehen und passende Tarifvariante gemeinsam am Telefon.

  3. Verständliche Einschätzung

    Sie erhalten eine klare, nachvollziehbare Empfehlung – ohne Verkaufsdruck.

  4. Laufende Betreuung

    Wir begleiten Sie dauerhaft, etwa bei einer Anschlussfinanzierung.

Ihre Familie strukturiert absichern

Wir berechnen die passende Versicherungssumme und finden die zu Ihrer Situation passende Tarifvariante.

Fragen zur Risikolebensversicherung

Als Faustformel gelten etwa drei bis fünf Brutto-Jahresgehälter, zuzüglich bestehender Darlehensbelastungen – die genaue Höhe sollte individuell mit einem Versicherungsmakler ermittelt werden.
Eine Risikolebensversicherung, deren Versicherungssumme sich Jahr für Jahr automatisch dem Restdarlehen einer Hypothek anpasst – so wird nicht unnötig viel Schutz über den tatsächlichen Bedarf hinaus bezahlt.
Grundsätzlich ja, die Leistung unterliegt der Erbschaft-/Schenkungsteuer. Bei einer Partner-Risikoversicherung zwischen nicht verheirateten Partnern erfolgt hingegen keine Meldung ans Finanzamt und es fällt keine Erbschaftsteuer an.
Gerade für nichteheliche Lebensgemeinschaften ist eine Risikolebensversicherung besonders wichtig, da der Partner ohne Trauschein keinen gesetzlichen Hinterbliebenenschutz genießt – hier empfiehlt sich meist der Abschluss zweier getrennter Verträge.
Steffi Heller – VOMA Assekuranz

Fachlich geprüft von Steffi Heller

  • Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK)

Die Inhalte dieser Seite wurden mit größter Sorgfalt erstellt und fachlich geprüft. Sie dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen, Tarifbestimmungen sowie die Annahmerichtlinien des jeweiligen Versicherers. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Letzte fachliche Aktualisierung: 08/07/2026