Schwere-Krankheiten-Absicherung

Einmalzahlung bei Diagnose einer schweren Krankheit

Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall gelten heute fast als Volkskrankheiten – jährlich erkranken laut Robert-Koch-Institut fast eine Million Menschen an einer schweren Krankheit. Die Schwere-Krankheiten-Absicherung zahlt bei Diagnose eine Einmalzahlung zur freien Verfügung, unabhängig davon, ob dadurch überhaupt eine Berufsunfähigkeit vorliegt.

Anbieterübergreifende Einordnung · persönliche Betreuung · transparente Empfehlung

Wenn die Diagnose selbst schon zur finanziellen Frage wird

Dank medizinischen Fortschritts sind die Überlebenschancen bei vielen schweren Krankheiten heute gut – doch die finanzielle Frage bleibt: Kann man es sich leisten, beruflich kürzer zu treten? Was passiert mit Kosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt (spezielle Behandlungen, Reha, Umbau von Haus, Wohnung oder Auto)? Ratsam ist die Absicherung für jeden, der finanziell auf seine Arbeitskraft angewiesen ist.

Typische Auslöser für eine Prüfung

  • Wunsch nach Ergänzung zur bestehenden BU
  • Vorerkrankungen, die eine vollwertige BU erschweren
  • Konkrete finanzielle Verpflichtungen (Immobilienfinanzierung)
  • Schwere Erkrankung im Familien-/Bekanntenkreis

Unser Ansatz

Wir prüfen, welcher Krankheitskatalog zu Ihrer familiären Vorgeschichte passt und ob die Einmalzahlung hoch genug für Ihre konkreten finanziellen Ziele bemessen ist.

Schutz einordnen lassen
Leistungsüberblick

Was diese Versicherung absichert

Versichert ist eine vorab festgelegte Einmalzahlung bei Diagnose einer der versicherten Krankheiten – der genaue Katalog variiert je nach Anbieter.

Herzinfarkt & Schlaganfall

Zu den häufigsten versicherten Diagnosen, ebenso Bypass-Operationen.

Krebs & Organtransplantation

Sowie Nierenversagen und fortgeschrittene Leber-/Lungenerkrankungen.

Querschnittslähmung & MS

Erkrankungen des zentralen Nervensystems, Funktionsverlust von Gliedmaßen.

Taubheit, Blindheit & mehr

Sprachverlust, schwere Verbrennungen, Abhängigkeit von einer dritten Person u. v. m.

Steuerlich absetzbar im Rahmen der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen, die Auszahlung im Leistungsfall ist einkommensteuerfrei.

Häufig übersehen

Abgrenzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Anders als bei der BU, deren Leistung bei Besserung endet, sobald der Betroffene seinen Beruf wieder ausüben kann, ist die Leistung der Schwere-Krankheiten-Absicherung eine einmalige, endgültige Kapitalzahlung. Die Wahrscheinlichkeit einer schweren Krankheit hängt zudem – anders als bei der BU – kaum vom ausgeübten Beruf ab, sodass administrative und körperlich tätige Berufe hier ein ähnlicheres Risiko tragen.

Zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Aus der Beratungspraxis

Häufige Fehler

  • Die Schwere-Krankheiten-Absicherung wird als Ersatz statt als Ergänzung zur BU verstanden – im Idealfall ergänzen sich beide.
  • Es wird übersehen, dass eine BU-Leistung bei Genesung endet, während die Einmalzahlung unabhängig vom weiteren Krankheitsverlauf endgültig ist.
  • Das Unfallrisiko wird bei der Absicherung ausgeblendet – ergänzend ist eine Unfallversicherung sinnvoll.
Kostenlos & unverbindlich

So läuft die Prüfung ab

  1. Kurze Anfrage senden

    Sie hinterlassen uns Ihre Kontaktdaten – ganz ohne umfangreiches Formular.

  2. Persönliches Gespräch

    Wir klären finanzielle Verpflichtungen und relevante Krankheitsbilder gemeinsam am Telefon.

  3. Verständliche Einschätzung

    Sie erhalten eine klare, nachvollziehbare Empfehlung – ohne Verkaufsdruck.

  4. Laufende Betreuung

    Wir begleiten Sie dauerhaft, etwa bei einer künftigen Anpassung der Einmalzahlung.

Absicherung gegen schwere Krankheiten prüfen

Wir ordnen ein, ob eine Schwere-Krankheiten-Absicherung als Ergänzung oder Alternative zur BU zu Ihrer Situation passt.

Fragen zur Schwere-Krankheiten-Absicherung

Nein, die Einmalzahlung erfolgt unabhängig davon, ob Sie noch arbeiten gehen können – allein die Diagnose einer versicherten Erkrankung löst die Leistung aus.
Für Personen, deren BU-Abschluss wegen Vorerkrankungen nicht oder nur mit Ausschluss möglich ist, kann sie eine Alternative sein. Im Idealfall ergänzen sich beide Absicherungen.
Die Beiträge sind im Rahmen der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben absetzbar, die Auszahlung selbst ist einkommensteuerfrei.
Steffi Heller – VOMA Assekuranz

Fachlich geprüft von Steffi Heller

  • Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK)

Die Inhalte dieser Seite wurden mit größter Sorgfalt erstellt und fachlich geprüft. Sie dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen, Tarifbestimmungen sowie die Annahmerichtlinien des jeweiligen Versicherers. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Letzte fachliche Aktualisierung: 08/07/2026