Transportversicherung

Den vollen Warenwert absichern

Ob eigener Transport, Spedition, Bahn oder Schiff – die Haftung des jeweiligen Verkehrsträgers ist meist zu gering, um den vollen Warenwert zu ersetzen. Die Transportversicherung schützt Sie als Waren-Eigentümer unabhängig davon, wer transportiert.

Anbieterübergreifende Einordnung · persönliche Betreuung · transparente Empfehlung

Warum schon die nächste Stadt genug Risiko birgt

Schon der Weg in die nächste Stadt birgt für Gütertransporte genügend Gefahren. Bereits beim Verladen kann Ware vom Gabelstapler fallen und beschädigt werden; je nach Transportweg kommen mehrere Umladungen und Zwischenlagerungen hinzu. Hochwertige Güter wie Elektronik oder Textilien verführen zusätzlich häufig zum Diebstahl.

Typische Auslöser für eine Prüfung

  • Regelmäßiger Versand oder Bezug hochwertiger Güter
  • Kauf/Verkauf „ab Werk“ mit eigener Gefahrtragung
  • Mehrere Umlade- oder Zwischenlagerungsschritte im Transportweg
  • Zweifel, ob die Haftung des Spediteurs ausreicht

Unser Ansatz

Wir prüfen, wer vertraglich die Gefahr während des Transports trägt und ob die Haftung Ihres Verkehrsträgers ausreicht.

Transportrisiko einordnen lassen
Leistungsüberblick

Was diese Versicherung absichert

Versichert sind die im Vertrag genannten Güter während der Beförderung und der damit im Zusammenhang stehenden Lagerungen sowie sonstige Aufwendungen und Kosten.

Voller Warenwert

Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten sowie der Beitrag zur großen Havarie.

Feststellungskosten

Schadenabwendungs-, -minderungs- und -feststellungskosten, inkl. beauftragter Dritter.

Umladung & Lagerung

Kosten der Umladung, einstweiligen Lagerung, Mehrkosten der Weiterbeförderung.

Weltweiter Schutz

Ein weltweiter Versicherungsschutz ist grundsätzlich möglich.

Nicht versichert sind u. a. eine Verzögerung der Reise, innerer Verderb, handelsübliche Mengendifferenzen sowie nicht beanspruchungsgerechte Verpackung (außer bei nicht vorsätzlichem Verschulden).

Sinnvolle Ergänzung

Transport-Betriebsunterbrechungsversicherung

Schützt vor den wirtschaftlichen Folgen einer transportbedingten Betriebsunterbrechung – etwa wenn durch den Verlust wichtiger Vorprodukte oder Maschinenteile die eigene Produktion ins Stocken gerät. Anders als die allgemeine Betriebsunterbrechungsversicherung, die an einen eigenen Sachschaden anknüpft, setzt dieser Baustein spezifisch an einem transportbedingten Schadenereignis an.

Ergänzung besprechen

Aus der Beratungspraxis

Häufige Fehler

  • Es wird angenommen, die Haftung des beauftragten Verkehrsträgers reiche automatisch aus – diese ist in der Regel der Höhe nach begrenzt.
  • Beim Kauf „ab Werk“ wird die Gefahrtragung während des Transports übernommen, ohne eine eigene Transportversicherung abzuschließen.
  • Umlade- und Zwischenlagerungsschritte im Transportweg werden bei der Risikoeinschätzung nicht mitgedacht.
Unverbindlich & strukturiert

So läuft die Prüfung ab

  1. Kurze Anfrage senden

    Sie teilen uns mit, welche Güter Sie versenden oder beziehen.

  2. Persönliches Gespräch

    Wir klären Lieferklauseln und Transportwege gemeinsam am Telefon.

  3. Verständliche Einordnung

    Sie erhalten eine klare, nachvollziehbare Empfehlung.

  4. Laufende Betreuung

    Bei neuen Warenströmen sind wir für die Anpassung an Ihrer Seite.

Transportrisiko prüfen lassen

Wir ordnen ein, ob der Schutz Ihres Verkehrsträgers ausreicht oder eine eigene Transportversicherung sinnvoll ist.

Fragen zur Transportversicherung

In der Regel nicht vollständig – die Haftung von Verkehrsträgern ist meist der Höhe nach begrenzt. Bei hochwertigen Gütern entsteht dadurch eine Lücke, die nur eine eigene Transportversicherung schließt.
Ja, die mit der Beförderung im Zusammenhang stehenden Lagerungen sind mitversichert.
Ja, ein weltweiter Versicherungsschutz ist grundsätzlich möglich.
Felix Marquardt – VOMA Assekuranz

Fachlich geprüft von Felix Marquardt

  • Versicherungskaufmann (IHK)
  • Fachmann für Immobiliardarlehen (IHK)
  • Geschäftsführer der VOMA Assekuranz Versicherungsmakler GmbH

Die Inhalte dieser Seite wurden mit größter Sorgfalt erstellt und fachlich geprüft. Sie dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen, Tarifbestimmungen sowie die Annahmerichtlinien des jeweiligen Versicherers. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Letzte fachliche Aktualisierung: 09/07/2026