Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflicht­versicherung – Ihr Schutz im Alltag

Ein verschüttetes Glas Rotwein, ein Missgeschick beim Sport, eine achtlos weggeworfene Zigarette: Nach § 823 BGB haften Sie für jeden Schaden, den Sie einem anderen fahrlässig zufügen – ohne gesetzliche Obergrenze. Die Privathaftpflichtversicherung fängt genau dieses Risiko auf.

Anbieterübergreifende Einordnung · persönliche Betreuung · transparente Empfehlung

Warum diese Versicherung zu den wichtigsten überhaupt zählt

Die Gefahr, im täglichen Leben einen Schaden anzurichten, ist immer gegeben – vom kleinen Missgeschick bis zur folgenschweren Kettenreaktion. Da die gesetzliche Schadenersatzpflicht der Höhe nach unbegrenzt ist, kann bereits ein einziger unachtsamer Moment zur finanziellen Existenzfrage werden.

Typische Auslöser für eine Prüfung

  • Eigener Haushalt nach Auszug oder Berufseinstieg
  • Volljährige Kinder nach Abschluss der Ausbildung
  • Neue Lebenssituation: Heirat, Zusammenzug, Familienzuwachs
  • Bestehender Vertrag seit Jahren nicht mehr geprüft

Unser Ansatz

Wir prüfen, wer in Ihrem Haushalt mitversichert ist und ob Zusatzrisiken wie Tierhaltung, Immobilienbesitz oder ein Bauvorhaben zusätzlich abgesichert werden sollten.

Schutz einordnen lassen
Leistungsüberblick

Was die Privathaftpflicht absichert

Versichert sind grundsätzlich alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die Sie oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zufügen.

Familientarif

Versicherungsnehmer, Ehe-/Lebenspartner, minderjährige bzw. in Ausbildung befindliche unverheiratete Kinder sowie Haushaltsangestellte.

Unberechtigte Ansprüche

Die Prüfung und Abwehr unberechtigter Forderungen ist regulärer Leistungsbestandteil – keine Zusatzoption.

Optional erweiterbar

Je nach Tarif zubuchbar: Gefälligkeitsschäden, Mietsachschäden, Photovoltaik, Schlüsselverlust, gewerbliche Nebentätigkeiten u. a.

Sonderfall Glasbruch (Mieter)

Mietsachschäden sind oft mitversichert – Glasbruch an Fenstern/Türen jedoch ausdrücklich nicht. Dafür braucht es eine eigenständige Glasversicherung.

Grundsätzlich nicht versichert: Vorsatz, Geldstrafen und Bußgelder. Konkrete Alters- und Einschlussgrenzen sind tarifabhängig.

Aus der Praxis

Typische Schadenbeispiele

Schäden sind selten, können im Ernstfall aber existenzbedrohend hoch ausfallen:

Rotwein

Ein verschüttetes Glas Rotwein ruiniert bei einem Abendessen den Teppich des Gastgebers.

  • 300 €

Zigarette

Eine achtlos weggeworfene Zigarette entfacht einen Waldbrand, der eine Lagerhalle vollständig zerstört.

  • über 3 Mio. €

Anerkennung

Ein freundschaftlicher Schulterklopfer bringt den Empfänger aus dem Gleichgewicht, der eine Treppe hinunterstürzt.

  • 25.000 €

Zu schnell

Ein Inlineskater übersieht beim schnellen Fahren eine Joggerin, die dauerhaft pflegebedürftig wird.

  • über 2 Mio. €

Vorbei

Ein Fußball beim Spielen im Garten durchschlägt die Scheibe des nachbarlichen Gewächshauses.

  • 400 €
Aus der Beratungspraxis

Häufige Fehler

  • Man geht davon aus, „irgendeine” Privathaftpflicht reiche für jede Lebenssituation, ohne zu prüfen, welche Zusatzrisiken im konkreten Tarif tatsächlich mitversichert sind.
  • Volljährige Kinder werden nach Abschluss der Erstausbildung oder bei eigenem Haushalt fälschlich weiter als automatisch mitversichert angenommen.
  • Gefälligkeitsschäden (z. B. beim Helfen unter Freunden) werden für selbstverständlich mitversichert gehalten, obwohl dies tarifabhängig ist.
Ergänzungen für besondere Situationen

Vier Ergänzungen für besondere Lebenssituationen

Diese vier Bausteine sind eigenständige Produkte, aber inhaltlich eng mit der Privathaftpflicht verwandt:

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Als Bauherr haften Sie in unbegrenzter Höhe für Schäden, die auf der eigenen Baustelle Dritten entstehen – auch wenn eine Firma mit der Ausführung beauftragt wurde. Beispiel: Ein Kind stürzt auf der ungesicherten Baustelle in eine Grube (ca. 5.300 €). Kleinere Vorhaben sind teils bereits über die Privathaftpflicht mitversichert.

Jagdhaftpflichtversicherung

Gesetzlich vorgeschrieben: Beim Erwerb eines Jagdscheins muss eine Jagdhaftpflicht nachgewiesen werden. Beispiel: Ein Jagdhund hetzt ein Wildschwein auf eine Bundesstraße, es kommt zur Kollision (8.000 €).

Diensthaftpflichtversicherung (Öffentlicher Dienst)

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die nach § 75 BBG bzw. § 839 BGB gegenüber Dienstherrn oder Dritten haften. Beispiel: Ein verlorener Schlüsselbund macht den Austausch einer Gefängnis-Schließanlage nötig (30.000 €).

Öltankhaftpflicht-/Gewässerschadenhaftpflicht

Eigenständige Gefährdungshaftung nach § 89 WHG für Öltankbesitzer – schon ein kleines Leck kann durch Grundwasserverunreinigung enorme Sanierungskosten auslösen (Praxisbeispiel: fast 30.000 €).

Ergänzung zu meiner Situation klären

Kostenlos & unverbindlich

So läuft die Prüfung ab

  1. Kurze Anfrage senden

    Sie hinterlassen uns Ihre Kontaktdaten – ganz ohne umfangreiches Formular.

  2. Persönliches Gespräch

    Wir klären Haushalt, Zusatzrisiken und bestehenden Vertrag gemeinsam am Telefon.

  3. Verständliche Einschätzung

    Sie erhalten eine klare, nachvollziehbare Empfehlung – ohne Verkaufsdruck.

  4. Laufende Betreuung

    Bei Bedarf begleiten wir Sie dauerhaft – etwa bei neuen Lebenssituationen.

Privathaftpflicht strukturiert prüfen

Wir ordnen Ihre bestehende Absicherung ein oder passen sie an Ihre aktuelle Lebenssituation an – nachvollziehbar und ohne Verkaufsdruck.

Fragen zur Privathaftpflichtversicherung

Minderjährige unverheiratete Kinder in der Regel ja. Volljährige Kinder meist nur, solange sie unverheiratet sind und sich in der ersten Berufs- oder Schulausbildung befinden – die genaue Altersgrenze ist tarifabhängig.
Sogenannte Gefälligkeitsschäden sind nicht grundsätzlich mitversichert – ob dieser Baustein im gewählten Tarif enthalten ist, sollte vorab geprüft werden.
Die Privathaftpflicht prüft gestellte Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab – das ist ein regulärer Bestandteil der Leistung, keine Zusatzoption.
Gerade weil Schäden selten, im Ernstfall aber existenzbedrohend hoch ausfallen können (siehe Schadenbeispiel „Zigarette”), lohnt sich eine Privathaftpflicht unabhängig von der bisherigen Schadenhistorie.
Steffi Heller – VOMA Assekuranz

Fachlich geprüft von Steffi Heller

  • Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK)

Die Inhalte dieser Seite wurden mit größter Sorgfalt erstellt und fachlich geprüft. Sie dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen, Tarifbestimmungen sowie die Annahmerichtlinien des jeweiligen Versicherers. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Letzte fachliche Aktualisierung: 07/07/2026