Tierhalterhaftpflichtversicherung
Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hund und Pferd
Nach § 833 BGB haften Sie als Tierhalter verschuldensunabhängig für Schäden, die Ihr Hund oder Pferd verursacht – selbst dann, wenn Sie persönlich keine Schuld trifft. Die Privathaftpflicht deckt dieses Risiko in der Regel nicht automatisch mit ab.
Anbieterübergreifende Einordnung · persönliche Betreuung · transparente Empfehlung
Warum Tierhalter besonders gefährdet sind
Die Gefährdungshaftung nach § 833 BGB gilt selbst dann, wenn das Tier sich für den Halter völlig untypisch verhält. Gerade bei Personenschäden können dabei schnell Kosten entstehen, die die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen. In manchen Bundesländern ist die Tierhalterhaftpflicht für Hunde sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Typische Auslöser für eine Prüfung
- Anschaffung eines Hundes oder Pferdes
- Anfragepflichtige Hunderasse (z. B. Rottweiler, Dobermann)
- Reitbeteiligung oder Fremd-/Gastreiter
- Weidehaltung mit Flurschaden-Risiko
Unser Ansatz
Wir prüfen, welcher Tarif zu Tierart, Nutzungszweck und Anzahl der Tiere passt – inklusive etwaiger Anfragepflicht bei bestimmten Hunderassen.
Schutz einordnen lassenWas diese Versicherung absichert
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter von Hunden bzw. Pferden zu privaten Zwecken – nur für die im Vertrag konkret bezeichneten Tiere.
Hunde & Welpen
Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch das versicherte Tier, optional inklusive Welpen.
Pferde & Fohlen
Zusätzlich versicherbar: Fohlen, Deckschäden, private Kutschfahrten, Reitbeteiligungen, Fremd-/Gastreiter.
Flurschäden
Bei Weidehaltung zusätzlich versicherbar – etwa wenn ein ausgebrochenes Tier ein Feld verwüstet.
Anfragepflichtige Rassen
Bestimmte Hunderassen (z. B. Rottweiler, Dobermann, Pitbull) müssen vorab angefragt werden.
Nicht versichert sind u. a. Vorsatz sowie gewerbliche Nutzung wie entgeltlicher Verleih oder Reitunterricht.
Typische Schadenbeispiele
Freilaufender Hund
Ein nicht angeleinter Hund erschreckt ein Kind, das daraufhin stürzt und sich am Kopf verletzt.
Pferd schlägt aus
Ein durch ein lautes Geräusch erschrecktes Pferd trifft beim Ausschlagen einen Passanten und bricht ihm zwei Rippen.
Spaziergang
Ein Hund läuft einem Radfahrer vor das Rad; dieser stürzt und erleidet mehrere Rippenbrüche.
Flurschaden
Ein aus der Koppel ausgebrochenes Pferd verwüstet ein benachbartes Feld, der Bauer macht Ernteausfall geltend.
Häufige Fehler
- Es wird angenommen, ein Tier sei automatisch über die Privathaftpflicht mitversichert – tatsächlich ist dafür in der Regel ein eigenständiger Vertrag nötig.
- Bei mehreren Tieren oder einem Tierwechsel (z. B. Verkauf/Zukauf eines Pferdes) wird die Vertragsbezeichnung nicht aktualisiert – der Schutz gilt aber nur für die konkret benannten Tiere.
- Anfragepflichtige Hunderassen werden nicht vorab gemeldet.
Tierhalterhaftpflicht strukturiert prüfen
Wir finden den passenden Tarif für Ihr Tier – nachvollziehbar und ohne Verkaufsdruck.
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