Rund ums Wohnen

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Wohngebäude, Hausrat und Glas hängen eng zusammen, schützen aber unterschiedliche Dinge. Auf dieser Seite finden Sie den schnellen Einstieg in die passende Sparte – und darunter das Wissenszentrum rund ums Wohnen, um die Zusammenhänge wirklich zu verstehen.

  • Wohngebäude
  • Hausrat
  • Glas

Welche Sparte passt zu Ihrer Situation?

Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst – von der Mauer bis zum Dach. Die Hausratversicherung schützt dagegen den Inhalt Ihrer Wohnung: Möbel, Elektronik, Kleidung. Beide Verträge ergänzen sich, decken aber unterschiedliche Risiken ab. Die Glasversicherung wiederum schließt eine typische Lücke, die in vielen Grundverträgen nicht automatisch enthalten ist.

Themenwelt-Wissen

Hintergrundwissen zu Wohngebäude, Hausrat & Glas

Die drei Karten oben führen Sie direkt zur passenden Sparte. Der folgende Wissensbereich ordnet die Zusammenhänge dahinter ein – von den häufigsten Schäden über typische Fehler bis zu aktuellen Entwicklungen wie Photovoltaik und Wärmepumpe.

Welche Versicherungen gehören rund ums Wohnen?

Wer ein Eigenheim besitzt, braucht keine beliebige Sammlung von Versicherungen, sondern drei klar unterscheidbare Bausteine, die zusammen ein vollständiges Bild ergeben: die Wohngebäudeversicherung für die Bausubstanz, die Hausratversicherung für die Einrichtung und die Glasversicherung für eine Lücke, die keine der beiden anderen automatisch schließt.

Eng verwandte Themen wie eine eigenständige Photovoltaikversicherung, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei Vermietung oder ein zusätzliches Ferienhaus gehören inhaltlich dazu, folgen aber einer eigenen Logik und werden an anderer Stelle in dieser Themenwelt vertieft, sobald genügend eigenständiger Inhalt dafür vorliegt.

Sie wissen bereits, dass Sie zu Ihrer Situation eine persönliche Einschätzung möchten?

Welche Schäden treten am häufigsten auf?

Ein Blick auf die typischen Schadenursachen zeigt, warum die drei Sparten sich so sinnvoll ergänzen:

Feuer

Brand, Blitzschlag, Explosion – betrifft Gebäude und Einrichtung gleichzeitig. Bei einem Dachstuhlbrand meist der teuerste Schadentyp überhaupt.

  • Wohngebäude
  • Hausrat

Leitungswasser

Rohrbruch, Frostschäden – trifft ebenfalls beide Sparten, häufig als spät bemerkter, verdeckter Schaden.

  • Wohngebäude
  • Hausrat

Sturm & Hagel

Beschädigt Gebäude und Hausrat gemeinsam, oft in Kombination mit eindringendem Regenwasser.

  • Wohngebäude
  • Hausrat

Einbruchdiebstahl

In erster Linie eine Frage der Hausratversicherung – die gestohlene oder beschädigte Einrichtung.

  • Hausrat

Elementarereignisse

Überschwemmung, Starkregen-Rückstau, Erdbeben oder Schneedruck betreffen Gebäude und Hausrat gleichermaßen, sind aber bei beiden meist nur optional zubuchbar.

  • Wohngebäude
  • Hausrat
  • je nach Tarif

Glasbruch

Unabhängig von der Ursache – der Grund, warum es überhaupt eine eigene Glasversicherung gibt.

  • Glas

37 %

So viele Gebäude im Landkreis Ahrweiler waren zur Jahrhundertflut im Ahrtal (Juli 2021) elementarversichert – obwohl mehr als jedes fünfte versicherte Haus in der Region beschädigt oder zerstört wurde. Ein Beispiel für die reale Tragweite der Elementar-Lücke.

Quelle: GDV-Auswertung zur Flutkatastrophe 2021

Wie ergänzen sich die drei Versicherungen?

Die drei Kern-Sparten dieser Themenwelt greifen häufig bei denselben Grundgefahren – aber jede für einen eigenen Gegenstandsbereich. Die folgende Übersicht zeigt, wo die Grenzen zwischen den drei Sparten typischerweise verlaufen:

Wohngebäude Hausrat Glas
Was ist geschützt? Die Bausubstanz – von der Mauer bis zum Dach, bei vielen Tarifen inklusive fest installierter Haustechnik Der bewegliche Inhalt der Wohnung – Möbel, Elektronik, Kleidung Verglasung an Fenstern und Türen, auf Wunsch auch am Mobiliar
Typisches Beispiel Dachstuhlbrand, Rohrbruch, Sturmschaden am Dach Diebstahl nach Einbruch, Wasserschaden an Möbeln Zerbrochene Fensterscheibe, unabhängig von der Ursache
Elementarschutz enthalten? Meist nur als optionaler Zusatzbaustein Meist nur als optionaler Zusatzbaustein Nicht relevant – Glasbruch ist unabhängig von Elementarereignissen versicherbar

Zwei Zusammenhänge sind dabei besonders wichtig: Elementarschäden sind bei den meisten Tarifen aller drei Sparten nur optional zubuchbar – wer sich allein auf den Basisschutz verlässt, hat hier möglicherweise eine Lücke. Und neue Haustechnik wie Photovoltaik oder Wärmepumpen verwischt die Grenze zwischen den Sparten, weil je nach Montageart entweder die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung zuständig ist.

Typische Fehler von Hausbesitzern

Aus der Beratungspraxis wiederholen sich einige Muster immer wieder:

  • Die Versicherungssumme wird seit Jahren nicht an gestiegene Baukosten oder einen wertvolleren Hausrat angepasst – das kann zu einer realen Unterversicherung führen.
  • Elementarschutz wird als verzichtbar eingestuft, oft mit der Begründung, die eigene Region sei „nicht gefährdet“ – dabei geht das Elementarrisiko über reine Flussnähe hinaus.
  • Neue Haustechnik wie Photovoltaik, Wärmepumpe, Balkonkraftwerk oder Wallbox wird dem Versicherer oft nicht gemeldet – dabei sollte jede bauliche Veränderung mitgeteilt und der bestehende Versicherungsschutz darauf geprüft werden.
  • Eine beim Hauskauf übernommene Police wird nie wieder geprüft, obwohl sie oft älter ist als der tatsächliche Bedarf.
  • Hochwertiger Hausrat – Kunst, Sammlungen, Instrumente – wird häufig nur pauschal statt spezialisiert abgesichert.
  • Große Glasflächen gelten fälschlich als selbstverständlich mitversichert, obwohl größere Einzelscheiben bei vielen Versicherern gesondert vereinbart werden müssen.

Ihre Situation einordnen lassen

Diese Fehler kommen in der Beratungspraxis häufig vor – lassen Sie Ihre eigene Situation unverbindlich einordnen.

Kurze Einschätzung anfragen

Wie verändern Photovoltaik, Wärmepumpe und Modernisierung das Risiko?

Die Energiewende am Eigenheim verändert bestehende Versicherungsverträge strukturell – viele ältere Policen berücksichtigen neue Haustechnik noch nicht automatisch:

Photovoltaikanlage (fest verbaut)

Bei vielen Tarifen anteilig über die Wohngebäudeversicherung mitversichert – mit möglichen Lücken bei Diebstahl, Bedienungsfehlern oder Ertragsausfall. Eine eigenständige Photovoltaikversicherung kann diese Lücken schließen.

  • Wohngebäude
  • je nach Tarif

Balkonkraftwerk

Gilt technisch meist als Haushaltsgegenstand und ist damit in der Regel über die Hausratversicherung mitversicherbar – aber nicht bei jedem Versicherer automatisch eingeschlossen.

  • Hausrat
  • je nach Versicherer

Wärmepumpe

Ob sie als fester Grundstücksbestandteil gilt, hängt von der Bauart ab: bei Luftwärmepumpen meist der Fall, bei Erdwärmepumpen häufig nicht.

  • Wohngebäude
  • bauartabhängig

Wallbox / Ladestation

Als fest verbauter Bestandteil meist über die im Wohngebäudevertrag eingeschlossenen Gefahren mitversichert – bei Installation auf fremdem Grundstück braucht es oft einen eigenständigen Vertrag.

  • Wohngebäude
  • je nach Standort

In jedem dieser Fälle gilt derselbe Grundsatz: dem Versicherer melden, statt sich im Schadenfall auf eine automatische Mitversicherung zu verlassen.

Aktuelle Entwicklungen

Zunehmende Starkregen- und Überschwemmungsereignisse erhöhen die Relevanz von Elementarschutz, der nach wie vor nur eine Minderheit der Gebäude in Deutschland absichert. Gleichzeitig verändert die Energiewende am Eigenheim – Photovoltaik, Wärmepumpe, Balkonkraftwerk – bestehende Versicherungsverträge strukturell: Viele ältere Policen wurden abgeschlossen, bevor diese Technik zum Standard wurde, und schließen sie deshalb nicht automatisch ein.

Häufige Fragen

Fragen zur Einordnung zwischen den Sparten – Details zu einer einzelnen Sparte finden Sie auf der jeweiligen Spartenseite.

Das hängt vom Status ab: Eigentümer brauchen in der Regel Gebäude- und Hausratversicherung, Mieter nur die Hausratversicherung. Die Glasversicherung ist optional, schließt aber gerade für Mieter eine reale Lücke.
Die Wohngebäudeversicherung geht automatisch auf den neuen Eigentümer über. Innerhalb eines Monats nach Grundbuchumschreibung besteht ein Sonderkündigungsrecht – der beste Zeitpunkt für eine strukturierte Prüfung.
Ja – bauliche Veränderungen und neue Haustechnik sollten dem Versicherer mitgeteilt werden, damit der bestehende Versicherungsschutz geprüft und bei Bedarf angepasst werden kann.
Ein optionaler Zusatzbaustein zu Gebäude- und Hausratversicherung für Überschwemmung, Starkregen-Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch und Schneedruck – unabhängig von der Nähe zu einem Fluss relevant.
Ein zweites, nicht dauerhaft bewohntes Haus folgt einer eigenen Produktlogik: Eine Ferienhauspolice bündelt üblicherweise Gebäude-, Hausratversicherung und Haus-/Grundbesitzerhaftpflicht in einem Vertrag, da der Eigentümer Schäden nicht laufend selbst bemerken kann.
Verwandte Themen

Was rund ums Wohnen noch dazugehört

Einige eng verwandte Themen gehören zu anderen Themenwelten oder befinden sich noch im Aufbau:

  • Haftpflicht & Rechtsschutz – Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei Vermietung, Rechtsschutz bei Nachbarschaftsstreitigkeiten (Themenwelt im Aufbau)
  • Beruf & Vorsorge – Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung zur Absicherung einer laufenden Baufinanzierung (Themenwelt im Aufbau)
  • Baufinanzierung – bei Neubau, Kauf oder größerer Modernisierung unmittelbar relevant: zur Baufinanzierung
  • Mobilität – E-Bikes und Pedelecs versichern (Themenwelt im Aufbau)

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Fachlich geprüft von Felix Marquardt

  • Versicherungskaufmann (IHK)
  • Fachmann für Immobiliardarlehen (IHK)
  • Geschäftsführer der VOMA Assekuranz Versicherungsmakler GmbH

Letzte fachliche Aktualisierung: 5. Juli 2026

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